Für einen Datenschutzbeauftragten gilt ein besonderer Kündigungsschutz – und das aus gutem Grund, denn innerbetrieblich kann es durchaus aus mal zu Meinungsunterschieden zwischen dem bestellten Datenschutzbeauftragten und beispielsweise der Geschäftsführung kommen. Der besondere Kündigungsschutz ist also ein Element, das Repressalien des Arbeitgebers verhindern und die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gewährleisten soll. lesen
Die Spielzeugpuppe „My Friend Cayla“ verbindet sich über Bluetooth mit einer auf dem Smartphone oder Tablet eigens dafür vorgesehen App, über die sie auch mit dem Internet verbunden ist. Dass die Puppe Gespräche abhören und über eine Funkverbindung weiterleiten kann, erkennt man auf den ersten Blick nicht. lesen
Wer heutzutage Geschenke sucht, greift immer häufiger zur Drohne oder zum Copter. Da wunderst es kaum, dass mit der steigenden Anzahl der Fluggräte auch die Anzahl der Vorfälle, seien es Privatsphärenüberschreitungen oder Kollisionen mit Personen oder Gebäuden, zunehmen. Das blieb auch der Bundesregierung nicht verborgen... lesen
Wie wird der Brexit ablaufen und welche Folgen kann er für Unternehmen und Verbraucher haben? Spirit Legal LLP hat einen Blick in die Unionsverträge und in die Glaskugel geworfen und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. lesen
WhatsApp ist der beliebteste Messaging-Dienst weltweit und ermöglicht es, 24 Stunden am Tag, Momente mit Freunden, Familie oder Bekannten zu teilen – und das in Echtzeit. Doch die Ankündigung der vergangenen Wochen und die Nachrichten vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar schmälern die Freude am Chat-Spaß – oder doch nicht? lesen
Immer mehr Betriebe in Deutschland setzen Videoüberwachungstechnik ein. Doch nicht immer ist das zulässig, denn eine Kameraüberwachung erlaubt der Gesetzgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen. lesen
Europa kann aufatmen – im Kampf um den Zugriff auf im Ausland gespeicherte Nutzerdaten, hat sich Microsoft gegen US-amerikanische Strafverfolgungsbehörden nun durchgesetzt. Es begann alles im Dezember 2013 mit einem gewöhnlichen search warrant eines New Yorker Richters gegen Microsoft... lesen
Nach Matratzen mit detektivischem Spürsinn und erpresserischen Rasierern folgt nun der nächste Streich der Smart Devices-Industrie: der vernetzte Schwangerschaftstest. Im Netz als „Internet of Things to Pee On“ verspottet, funktioniert der smarte Schwangerschaftstest zunächst wie ein herkömmliches Produkt dieser Art: Das Stäbchen des Tests muss mit Urin in Kontakt kommen. lesen
Vorbei sind sie, die Zeiten, in denen E-Commerce-Unternehmer das – oftmals verdrießliche – Thema der datenschutzrechtlichen Konformität ihrer Webseite und ihrer Produkte mit dem Gedanken: „Na, da soll erst mal wer kommen …“ an das Ende der To-do-Liste schieben konnten. Seit Februar 2016 können Verbände gegen Datenschutzverstöße von Unternehmern klagen. lesen
Während Werbetreibende sich Großes von Facebooks „Custom Audiences“ erhoffen, bleiben jedoch Zweifel, ob das Gimmick des sozialen Netzwerks tatsächlich mit dem deutschen Datenschutz vereinbar ist. Facebook Custom Audience ermöglicht eine zielgenaue Bewerbung bestimmter Zielgruppen bei Facebook. Eine Zielgruppe kann dabei zum Beispiel Bestandskunden, Interessenten oder Besucher der eigenen Website... lesen