Thomas, seit zwei Wochen bist Du nun bei Spirit Legal LLP. Wie ist dein erster Eindruck? Es ist ziemlich genau so, wie ich es mir vorgestellt habe: Das Team ist wirklich kompetent, alle sind mit Freude bei der Sache und der Umgang untereinander ist locker und entspannt, wenn man das so sagen will. lesen
Am 25. Mai 2018 tritt die EU Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Was viele bisher nicht wussten: Das neue Datenschutzrecht wird auch Auswirkungen auf die Presse- und Meinungsfreiheit haben. Journalisten dürfte es zukünftig deutlich schwerer fallen, ihre Arbeit durch ein „öffentliches Interesse“ zu rechtfertigen, wenn keine ausdruückliche Einwilligung der von ihrer Berichterstattung betroffenen Personen vorliegt. lesen
Veranstaltungsreihe zur GDPR von Spirit Legal LLP bis zum Infrafttreten der Datenschutzgrundverordnung. Jeden Monat ein Spezialthema und ein Gaststpeaker. Sichern Sie sich gleich ganz unkompliziert und einfach Ihr Ticket. lesen
Erstmals nach dem Rechtsprechungswandel zur Linkhaftung im Urheberrecht hat nun auch der BGH einen solchen Fall entschieden. Sein jüngstes Urteil nimmt Suchmaschinenbetreiber und -Nutzer von der Linkhaftung für sogenannte Vorschaubilder aus. Trifft der BGH auch eine allgemeine Aussage zur Linkhaftung im Urheberrecht? lesen
Mit dem Tool „Custom Audiences“ („benutzerdefinierte Zielgruppen“) verspricht Facebook Werbetreibenden, Bestandskunden und Interessenten zielgenau ansprechen zu können. Dass Werbetreibende mit Facebook Custom Audiences Streuverluste beim Ausspielen ihrer Werbeanzeigen vermindern können, ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist, dass insbesondere vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Zweifel an der Datenschutzkonformität des Tools geäußert werden. lesen
#bsen – was für ein Name! Was für ein Tag! #bsen steht für „Blogger spinnen ein Netzwerk“, doch im Gegensatz zur ersten Veranstaltung im vergangenen Jahr wurde dieses Mal, die Bedeutung des Kürzels nicht mantra-artig von der Moderation wiederholt. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass die diesjährige #bsen ihren Kinderschuhen entwachsen ist. lesen
Im Sommer vergangenen Jahres sorgte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Linkhaftung für erhebliches Aufsehen, denn er entschied: Wer einen Link auf eine Webseite setzt, die Urheberrechtsverletzungen enthält, beispielsweise geklaute Bilder, kann auch selbst wegen Urheberrechtsverletzung haften. lesen
Im Dezember 2016 wurde das „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung“ vom Bundestag beschlossen. Mit Wirkung zum 01. März 2017 hat es einige wichtige Vorschriften des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geändert. Ich gebe Ihnen nun einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeige auf, für wen jetzt Handlungsbedarf besteht. lesen
Nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Sommer hat nun auch erstmals ein deutsches Gericht festgestellt, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung darstellen kann. Diese Entscheidung wird massive Auswirkungen auf die Informations- und Kommunikationsfreiheit haben, denn bisher galt im Grundsatz: Ein Link kann keine Urheberrechte verletzen. lesen