Beacons: Neuer Schwung für Hotels und Touristik

Inhaltsverzeichnis

Veraltete Leuchtreklame eines Motels vor blauem Himmel
Beacons könnten auch in die Hotellerie neuen Schwung bringen | Foto © Steven Lewis, unsplash.com

Der Einsatz von Beacons in Hotels

Beacons sind kleine, relativ günstige Funksender, die auf einer Weiterentwicklung der Bluetooth-Technologie basieren und für Proximity Targeting eingesetzt werden können. In kurzen Intervallen und mit einer Reichweite von bis zu 50 Metern versenden sie bei geringem Stromverbrauch Signale. Beacons sollen neuen Schwung in den Offline-Handel bringen, bieten aber auch für andere Anwendungen interessante Möglichkeiten.

Die Funksender können beispielsweise in Geschäftsräumen installiert werden, um von dort aus Nachrichten an Beacon-fähige Smartphones aus der Umgebung zu versenden. Vor allem Millenials, also die Bevölkerungsgruppe zwischen 18 und 35 Jahren, könnten für diese Technologie zu gewinnen sein. Einer US-amerikanischen Umfrage zufolge würden 56 % gegen Erhalt von Gutscheinen oder Rabatten ihre persönlichen Daten mit einem Unternehmen teilen. Hierin äußert sich die Bereitschaft dieser Zielgruppe, ihre Privatsphäre für bestimmte Vorteile teilweise aufzugeben.
Sowohl für den Online- als auch für den stationären Einzelhandel birgt diese Botschaft natürlich ein großes Potential an Absatzmöglichkeiten.

 

Beacons in der Hotellerie und Touristik

Auch für Hoteliers stellen Beacons eine völlig neue Möglichkeit der Kundenbindung dar. Dies kann bereits beim Check-in beginnen, bei dem ein elektronischer Zimmerschlüssel per App auf das Smartphone des Gastes geladen wird. Um die handschriftliche Unterschrift des Gastes auf dem Meldeschein werden die Hotels jedoch auch nach Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes im November 2015 nicht herumkommen. Allerdings kann der Meldeschein auf dem Zimmer des Gastes blickfangmäßig bereitgestellt werden, mit der Bitte zur Unterschrift. Darüber hinaus können Beacons bei der Zimmerortung in großen Hotels, bei der Lichtregulierung, Zimmerreinigung oder -service eingesetzt werden.

Dass Beacons auch an Flughäfen nicht mehr Zukunftsmusik sind, beweist der Miami International Airport in Florida, bei dem die Technologie für Check-in, Gepäckabgabe, Gate-Durchsagen, aber auch für interne Benachrichtigungen an Mitarbeiter seit Ende 2014 genutzt wird. New Yorker Museen haben den Trend ebenfalls erkannt und setzen Beacons neuerdings testweise bei Museumsführungen ein.

Beacons können bei geringem technischem Aufwand also sehr effektiv für mobiles Marketing mit lokalem Bezug genutzt werden. Die Werbebotschaft kann den Verbraucher im entscheidenden Moment erreichen, positive Kundenerfahrungen schaffen und zu mehr Kaufabschlüssen verhelfen. Darüber hinaus eignen sich Beacons auch sehr gut für die Vernetzung von Geräten und Indoor Navigation.

 

Rechtliche Fallstricke beim Einsatz von Beacons

Was beim Einsatz von Beacons aus rechtlicher Sicht zu beachten ist:

  • Beacons verarbeiten keine personenbezogenen Daten, sie fungieren als reine Sendegeräte und sind datenschutzrechtlich unbedenklich. Sobald jedoch ein Empfängerprogramm (in der Regel eine Smartphone-App) eingesetzt wird, muss über die Nutzung von Beacons in der Datenschutzerklärung aufgeklärt und darüber informiert werden, wie mit den personenbezogenen Daten des Nutzers umgegangen wird (Art, Umfang, Zweck und ggf. Weitergabe an Dritte).
  • Bei der Nutzung standortbezogener Dienste bedarf es in der Regel einer gesonderten Einwilligung des App-Nutzers, sofern nicht lediglich anonymisierte Standortdaten erhoben werden. Die Einwilligung kann beispielsweise beim Download oder der erstmaligen Nutzung durch ein separates Häkchen oder eine Klick-Schaltfläche eingeholt werden.
  • Der Versand und die Ausgestaltung von Push-Mitteilungen werfen auch neue wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Unklar bleibt, ob Push-Nachrichten unter Umständen als verbotene Werbung i.S. des § 7 UWG zu klassifizieren sind. Daher empfiehlt es sich, einen Widerruf der Einwilligung zum Erhalt von Push-Nachrichten zu ermöglichen.
  • Ebenso ist Vorsicht beim Inhalt der Push-Mitteilungen geboten. Diese müssen klar als Werbebotschaft erkennbar sein und dürfen keine unsachlich beeinflussenden oder irreführenden Angaben beinhalten.
  • Soweit Beacons beim Check-in im Hotel eingesetzt werden sollen, sind die Vorgaben der geltenden Meldegesetze zu beachten. Auch nach Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes im November 2015 wird eine handschriftliche Unterschrift des Gastes auf dem Meldeschein weiterhin erforderlich sein.

Einen Kommentar schreiben

Tags

JointControl Social Engineering wetteronline.de Radikalisierung Midijob Gastronomie Beleidigung zugangsvereitelung Authentifizierung München Voice Assistant Löschungsanspruch Auftragsverarbeitung Domainrecht unternehmensrecht Foto Schöpfungshöhe Bestpreisklausel Kundenbewertung Datenpanne FashionID #emd15 Dynamic Keyword Insertion Datenschutzerklärung Opentable LG Köln kündigungsschutz ISPs WLAN Datenschutzrecht Marke Artificial Intelligence ransomware Adwords Doxing Panoramafreiheit Fotografie Datensicherheit Newsletter Sperrabrede selbstanlageverfahren Medienstaatsvertrag Impressum News technology Social Media Vergleichsportale Data Protection gezielte Behinderung Bewertung Gesichtserkennung Bußgeld jahresabschluss Personenbezogene Daten technik verlinkung Barcamp §75f HGB Buchungsportal IT-Sicherheit Geschäftsgeheimnis ransom Suchmaschinenbetreiber Verpackungsgesetz Spielzeug Flugzeug TeamSpirit Löschung Finanzaufsicht brexit anwaltsserie Gäste LMIV gdpr Spitzenstellungsbehauptung Abhören Bundesmeldegesetz Email Vertragsrecht messenger Hack Scam ITB Mitarbeiterfotografie Textilien Sampling Alexa Linkhaftung Videokonferenz Beweislast hate speech LikeButton EU-Kosmetik-Verordnung Pressekodex Direktmarketing § 4 UWG Kleinanlegerschutz Prozessrecht Rufschädigung Medienprivileg urheberrechtsschutz Urheberrecht Distribution Creative Commons datenverlust ReFa EU-Kommission Corporate Housekeeping Hotellerie Rechtsanwaltsfachangestellte Recht Suchalgorithmus Sitzverlegung Geschäftsführer copter E-Mobilität Leaks Verlängerung Human Resource Management Online wallart Polen Technologie Impressumspflicht Wettbewerb Kreditkarten Gaming Disorder SEA NetzDG Content-Klau Unterlassungsansprüche Lizenzrecht EU-Textilkennzeichnungsverordnung Extremisten Job Website Infosec Customer Service Großbritannien Neujahr Cyber Security Unlauterer Wettbewerb Online-Portale Resort Zahlungsdaten Gepäck custom audience Gesetz Schadensersatz Haftung zahlungsdienst Arbeitsunfall HSMA Informationsfreiheit entgeltgleichheit Mindestlohn 5 UWG Datenportabilität Namensrecht § 24 MarkenG bgh Produktempfehlungen Compliance Digitalwirtschaft Tipppfehlerdomain Stellenausschreibung Hinweispflichten berufspflicht Herkunftsfunktion Störerhaftung AIDA Presse Bildung EuGH markenanmeldung Sperrwirkung Ratenparität Messe Rabattangaben Niederlassungsfreiheit Evil Legal Ring Onlinevertrieb fake news Kekse Duldungsvollmacht veröffentlichung Referendar privacy shield britain Google Verfügbarkeit 3 UWG Touristik OTMR events Dokumentationspflicht Sponsoring Leipzig Hotelrecht

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: