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Bezahlung von Flugtickets | Sofort bezahlen, obwohl die Reise erst später losgeht?

++ UPDATE ++ | BGH-Urteil zur Vorabzahlung von Flugtickets

Einen Flug für eine in der Zukunft liegende Reise buchen und die Reisekosten sofort begleichen – ist das rechtmäßig? Damit hat sich gestern – wie unten stehend berichtet – der Bundesgerichtshof auseinandergesetzt. Zuvor hatten bereits die Oberlandesgerichte Hannover, Köln und Frankfurt sich mit der Fragestellung befasst. Die Urteile fielen unterschiedlich aus.

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Inhaltsverzeichnis

Kurz & knapp | Worum geht´s?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisierte, dass Reisende Flüge unmittelbar bei der Buchung – also noch vor Reiseantritt – vollumfänglich bezahlen müssen. 

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

In der Pressemitteilung des BGH heißt es:

„Der für das Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig ist, keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste darstellen.“

Denkbar war vor der Entscheidung die Möglichkeit, dass Reisende den Flugpreis erst begleichen, wenn sie an der gewünschten Destination angekommen sind. Hierzu äußerst sich der BGH: „ […] [das] wäre beim Massengeschäft der Fluggastbeförderung im Linienverkehr weder interessensgerecht noch praktikabel.“

Auch der Möglichkeit, dass ein Teilbetrag bei der Buchung und ein Restbetrages kurz vor Reiseantritt beglichen wird, nimmt der BGH den Wind aus den Segeln. Begründung: Die Nachteile der bisher gängigen Praxis der Vorabzahlung sind für den Fluggast so marginal, dass sie dem Umstand einer weltweiten Umstellung der standardisierten Abrechnungsverfahren der Airlines kaum Rechnung tragen.

Zum Insolvenzrisiko sagt der BGH weiterhin: „Das vom Fluggast zu tragende Risiko der Insolvenz seines Vertragspartners ist durch die unionsrechtlichen wie nationalen Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen, denen Luftfahrtunternehmen im Linienverkehr unterliegen, deutlich verringert.“

Der Bundesgerichtshof folgt damit der Argumentation der Fluggesellschaften.

Wann sind gebuchte Flüge zu zahlen? Das Urteil des BGH steht noch aus. | © Andrey Larin
Wann sind gebuchte Flüge zu zahlen? Das Urteil des BGH steht noch aus. | © Andrey Larin

Wer besonders günstig reisen möchte und gern plant, der bucht seinen Flug lange vor dem Urlaub. Den passenden Flug gefunden, gleich gebucht und sofort bezahlt – was sich nach gängiger Praxis anhört, verstößt womöglich gegen geltendes Recht. So fanden sich heute 9.00 Uhr die Richter und Richterinnen des Bundesgerichtshofes zusammen und gehen der Frage nach, wann die Zahlung eines gebuchten Fluges rechtmäßig ist.

Verbraucherschützer hinterfragen Vorabzahlung von Flugtickets

Hinterfragt wird diese gängige Buchungspraxis von der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale. Ihr Haupteinwand: Rutscht die Fluggesellschaft vor Antritt der Reise in die Insolvenz, geht der Flugreisende leer aus. Ein weiteres Argument ist, dass Kunden, die bereits vor Reiseantritt die vollen Kosten beglichen haben, gegenüber den Fluggesellschaften über keinerlei Druckmittel verfügen.

Der Flug hat Verspätung, der Passagier ist unzufrieden, doch ihm fehlt das Druckmittel, schließlich wurden die Reisekosten vorab beglichen. 

Fluggesellschaften halten dagegen

Der Argumentation der Verbraucherschützer folgen die Airlines nicht. Sie halten dagegen, dass eine Vorab-Zahlung durchaus notwendig ist, schließlich fallen schon vor dem Reiseantritt des Passagiers Kosten an, etwa für Flugzeuge, Personal und Start- und Landegebühren. 

 

Das Urteil des BGH wird mit Spannung erwartet | © Paul Green
Das Urteil des BGH wird mit Spannung erwartet | © Paul Green

Bundesgerichtshof überprüft Urteile der Oberlandesgerichte

Vor den Oberlandesgerichten Köln, Frankfurt und Hannover wurde diese Frage bereits verhandelt, zweimal Mal unterlag die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den betreffenden Fluggesellschaften, einmal folgte das Oberlandesgericht ihrer Argumentation.

Es bleibt also spannend, wie der Bundesgerichtshof entscheidet. Spricht er sich für die Rechtmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Airlines aus, bleibt es bei der Vorabzahlung. Folgt er den Einwänden der Verbraucherzentrale, wäre es denkbar, dass künftig ein Teilbetrag der Flugreise vom Buchenden angezahlt werden und kurz vor der Reise der ausstehende Betrag beglichen werden muss.

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