Der „California Consumer Privacy Act of 2018“

Bild: Datenschutz-Berater.de

In den USA gibt es bislang kein umfassendes Bundesgesetz zum Datenschutz. Lediglich Spezialvorschriften beispielsweise im „Children Online Privacy Protection Act“ (COPPA) oder im „Health Insurance Portability and Accountability Act“ (HIPPA) lassen Fragmente im Datenschutz erkennen. Damit liegen die USA mit ihrer Gesetzgebung hinter der Europäischen Union oder Technologiehubs wie Südkorea und Singapur, die jeweils über moderne und weitreichende Datenschutzbestimmungen verfügen. Das umfassendste US-amerikanische Datenschutzgesetz auf bundesstaatlicher Ebene war bislang der „California Online Privacy Protection Act of 2003“ (CalOPPA). Kalifornien ist seit langem führend bei der Regulierung des Datenschutzes in den Vereinigten Staaten; so räumte Kalifornien als erster US-Bundesstaat 1972 dem „Right to Privacy“ Verfassungsrang ein. Neben CalOPPA und anderen Spezialgesetzen tritt nunmehr ein im Juni 2018 verabschiedetes neues Datenschutzgesetz in Kraft: Der „California Consumer Privacy Act of 2018“ (CCPA). Da der Handel mit Waren und Dienstleistungen global ist, sollten auch europäische Unter nehmen prüfen, inwieweit sie in den Anwendungsbereich des CCPA fallen und welche Pflichten ihnen daraus erwachsen.

Im Datenschutzberater 02/2019 schreiben Peter Hense und Celin Fischer über Kaliforniens neues Datenschutzgesetz: Vom „right to know“ zum „right to say no“: Rechte von Verbrauchern, Pflichten von Unternehmern und Klagebefugnisse von Behörden im Golden State der USA. Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar:

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