"die cops ham mein handy" - Gespräch mit Lukas Adolphi über den juristischen Hintergrund des Buches

Lukas Adolphi wurde überfallen: Geld weg, Handy weg. Die jugendlichen Täter werden Wochen später gefasst, sein Handy erhält Lukas Adolphi zurück und stellt fest: Marco, einer der Täter hat mit dem geklauten Handy fleißig SMS geschrieben, alle Nachrichten sind noch auf dem Handy gespeichert und Lukas Adolphi entschließt sich, diese zu veröffentlich – als Buch und im Eigenverlag. Und was nun folgt kann er selbst kaum glauben: Die erste Auflage ist innerhalb kürzester Zeit ausverkauft und es dauert nicht lange und das Buch landet schließlich auf der Bestsellerliste.

„Es ist das beste Buch des Jahres.“, sagt die VICE. „Es ist ein Liebesdrama, wie es nur das Leben und jugendlicher Hormonüberschuss schreiben können.“, sagt der Stern. „„die cops ham mein handy“ ist das moderne Kabale und Liebe“, ist sich hingegen die Business Punk-Redaktion sicher. Über den juristischen Hintergrund und die Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ergeben haben, sprechen Dr. Jonas Kahl und Lukas Adolphi:

Dr. Jonas Kahl: Lukas, als Du damals mit der ersten Auflage Deines Buches gestartet bist, die mediale Lawine losgetreten wurde und Du so viel Aufmerksamkeit bekommen hast, hast Du dann auch ziemlich schnell gemerkt, dass mit dem Buch auch einige juristische Fragestellungen verbunden sind. Zur Klärung dieser Fragen bis Du dann zu uns (zu Spirit Legal LLP) gekommen. Vielleicht kannst du nochmal kurz zusammenfassen, um welche Themen es da ging.

Lukas Adolphi: Also vorweg schiebe ich, dass ich bei der ersten Auflage recht blauäugig an die Sache gegangen bin. Also, ich habe mir um Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und so weiter keine Gedanken gemacht, weil ich davon ausging, dass ich nur 50 Exemplare vertreibe und das sonst niemanden interessiert wird. Ich habe dann gemerkt: Okay, da gibt es auf jeden Fall Fragen zum Persönlichkeitsrecht. Also, darf ich diese SMS‘ veröffentlichen oder verletzte ich da Markenrechte, mit dem, was ich da getan habe. Da ging mir ganz schön die Flatter.

Dr. Jonas Kahl: Ja, steigen wir mal ein mit dem Thema Urheberrecht. Das geht’s ja im Wesentlichen um die Frage: Kann eine kurze SMS-Nachricht, und das Buch ist ja in erster Linie eine Aneinanderreihung von SMS-Nachrichten oder SMS-Dialogen, einen urheberrechtlichen Schutz für sich beanspruchen? Und damit wir uns alle ein Bild davon machen können, worum es da genau geht, hören wir da an der Stelle am besten mal in das Buch rein.

Marco an Anne:

wollen wir uns heute mal treffen? Will dich mal wiedersehen du birne <3

schreib mal zurück du stück <3

Anne

Ich WarGeradeDabeiMannJanaPenntBeiDirObwohlDuKeinenBockMehrHastKomischOder?

Dr. Jonas Kahl: Konkret geht also darum, ob eine SMS-Nachricht einen solchen kreativen Gehalt hat, dass sie einen Urheberrechtsschutz für sich beanspruchen kann. Und maßgeblich für einen Urheberrechtsschutz ist dabei letztlich die Frage, ob in der jeweiligen Formulierung in der SMS eine solche Individualität zum Ausdruck kommt, dass man sagt, das hebt sich vom Alltäglichen ab. Mit der Frage, inwieweit Individualkommunikation zwischen zwei Personen eine Schöpfungshöhe hat und Urheberrechtsschutz für sich beanspruchen kann, hat sich sogar schon das Reichsgericht befassen müssen und in Bezug auf ganz normale Briefe entschieden, dass so ein Abheben vom Alltäglichen bei einem normalen Brief zwischen zwei Personen eben nicht vorliegt und damit auch kein Urheberrechtsschutz. In Hinblick auf die Frage „Urheberrechtsschutz für SMS-Nachrichten“ gibt es tatsächlich noch keine Rechtsprechung. Damit hat sich unserer Kenntnis nach noch kein Gericht befasst. Aber es gibt gerichtliche Entscheidungen, die in eine ähnliche Richtung gehen. So hat zum Beispiel das Landgericht Bielefeld in einem Beschluss sich mal mit der Frage befasst, ob eine Kurznachricht auf Twitter Schutz für sich beanspruchen kann. Und da gab es damals noch diese Zeichenlimitierung auf 140 Zeichen. Und da hat das Landgericht Bielefeld im Wesentlichen gesagt, dass allein diese Beschränkung auf 140 Zeichen dafürspricht, dass man nicht von einem Urheberrechtsschutz ausgehen kann, weil je kürzer eine Nachricht ist, desto weniger Entfaltungsspielraum hat man, um ein urheberrechtlich geschütztes Werk verfassen zu können. Und in eine ähnliche Richtung ging tatsächlich auch eine weitere Entscheidung des Oberlandesgerichts München, wo das OLG München sagt, je kürzer ein Text ist, desto weniger spricht dafür, dass man im Rahmen dieser wenigen Zeichen oder Wörter zu einer entsprechenden Schöpfungshöhe und damit zu einem Urheberrechtsschutz kommt. Und wenn man sich diese Zitate aus dem Buch im Einzelnen anschaut und die SMS-Nachrichten, spricht viel dafür, dass es sich da tatsächlich bei allen Zitaten und allen Nachrichten um Umgangssprache handelt, um Dinge, die sich nicht vom Alltäglichen abheben, sondern im Gegenteil gerade vom Alltäglichen leben und deshalb kein Urheberrechtsschutz an der Stelle besteht.

Marco an Tom:

Du gehst jetzt nicht duschen man

Tom:

Zu spät

Lukas Adolphi: Die zweite Frage, die sich mir gestellt hat, ist die des Persönlichkeitsrechts. Also, ich habe die Namen geändert, um potenziellen Persönlichkeitsrechtverletzungen vorzubeugen. Die Frage ist, ob das ausreicht und wie Du das als Anwalt beurteilst.

Dr. Jonas Kahl: Persönlichkeitsrechtlich muss man erstmal bedenken, es handelt sich bei diesen SMS ja um Individualkommunikation. Das ist ja grundsätzlich von den Absendern nicht für Dritte bestimmt gewesen, sondern der Plan war ja, dass sich da Leute hin und her schreiben. Und dann ist der Inhalt ja teilweise auch explizit, dass man sagen muss, das betrifft nicht nur die Privatsphäre, sondern teilweise auch die Intimsphäre, sobald es da um Sexualpraktiken beispielsweise geht, sodass man da sagen muss, das ist grundsätzlich schon geeignet, in das Persönlichkeitsrecht der Autoren einzugreifen. Allerdings wäre es für so eine Persönlichkeitsrechtsverletzung eben auch erforderlich, dass die Autoren als solche erkennbar und identifizierbar sind. Und diese Erkennbarkeit, sagt die Rechtsprechung an der Stelle, wäre dann gegeben, wenn der Bekanntenkreis der Personen, zu so einer Erkennbarkeit beim Lesen des Buches kommt. Aber Du hast ja, die eine oder andere Maßnahme ergriffen, um dieser Erkennbarkeit entgegenzuwirken, sodass man ein Stück weit anonymisiert, also diese Namensänderung, die du vorgenommen hast, war die eine Art der Anonymisierung. Aber du hast ja auch geographische Angaben, also Ortsangaben abgeändert. Und hinzukommt, dass diese SMS ja immer nur Versatzstücke aus dem Leben der Beteiligten sind, weil man eben kurz was miteinander abgestimmt hat, aber man bekommt an keiner Stelle einen so tiefgehenden Einblick in das Leben der Autoren, dass man denkt: Okay, das ist bestimmt diese Person. Hinzu kommt, dass es ja auch so alltägliche Geschichten sind, die da dargestellt werden…

 Lukas Adolphi: Kommt auf den Alltag an…

Dr. Jonas Kahl: …alltäglich in dem Sinne, dass es ein Stück weit ja um Belanglosigkeiten geht und dass das Ganze ja auch schon einige Jahre zurückliegt und dass selbst für die Betroffenen und den Bekanntenkreis der Betroffenen heute nicht mehr, oder nur ganz schwierig nachvollziehbar wäre, bei wem sich das so zugespielt hat wie in den SMS geschildert. Insofern kann man der Stelle auch persönlichkeitsrechtlich Entwarnung geben.

Jana:

Das will ich jetzt erstmal gar nicht. Ist ja verständlich. Alles was ich jetzt will ist dass wir eine gute Freundschaft haben

Marco:

Ja na klar

Die bekommst du kein thema

Dr. Jonas Kahl: Ja und dann kommen wir auch schon zum dritten Thema: Du hast dich bei der Gestaltung Deines Buches beim Cover an die Reclam-Hefte angelehnt und sowohl die gelbe Gestaltung, die Reclam üblicherweise verwendet, genutzt, als auch statt „Reclam“ dann dem Ganzen den Titel „Reklame“ gegeben. Und da springen bei Juristen erstmal die Alarmleuchten an, einerseits aus markenrechtlichen Gesichtspunkten, aber auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, weil beim Leser die Verwechslungsgefahr oder die Gefahr der Irreführung erweckst. Was war da letztlich die Lösung, um mit dem Reclam-Verlag da nicht in Streit zu geraten?

Lukas Adolphi: Auch da war es wieder so, dass ich da nicht drüber nachgedacht habe und dachte, dass würde Reclam niemals mitbekommen. Ein bisschen naiv in Zeiten des Internets. Und Reclam kam dann zwei Tage nach Veröffentlichung auf mich zu und hat Rezensionsexemplare angefragt. Ich war erstmal ein bisschen konsterniert, weil Verlage eigentlich keine Rezensionsexemplare anfragen, das macht nur Presse. Ich habe ihnen das natürlich geschickt. Das war ein Lektor von Reclam und mit ihm habe ich dann, nachdem er das gelesen hat, telefoniert. Er war mir sehr wohlgesonnen und meinte: Ich finde das nach wie vor ein gutes Projekt, sowohl inhaltlich, als auch gestalterisch und wenn wir uns entgegenkommen, dann können Sie die zweite Auflage machen. Und das Entgegenkommen sah dann so aus, dass es verschiedene Absprachen gab für die zweite Auflage. Eine dieser Absprachen war, dass Reclam eine Anzeige bekommt und die lautet:

Reclam, das Original, empfiehlt: Was ist Liebe? Philosophische Texte von der Antike bis zur Gegenwart

Das war der Vorschlag des Lektors mit den thematisch passenden Titeln. Und dann gab es noch verschiedene weitere Absprachen. Also, ich darf keine Reihe aufmachen, die sich „Reklame“ nennt – aus ersichtlichen Gründen. Ich darf das Buch nur selbst vertreiben, sodass ich einen Webshop aufgesetzt und den Leuten, die Interesse an „die cops ham mein handy“ bekundet haben, Bescheid gesagt habe, dass sie das jetzt bestellen können. Und damit bin ich im Prinzip aus dem Schneider, zumindest in Bezug auf Reclam. Und wenn das dann weiter im Eigenverlag läuft, bestehen da keine weiteren Bedenken seitens des Reclam-Verlages. Dass ich das so machen kann, dass das Buch so aussieht, wie es jetzt aussieht, funktioniert auch nur im Eigenverlag. Ein anderer Verlag könnte nicht Reclam kopieren und würde dann kein Problem bekommen. Dann würden denen Reclams Rechtsabteilung bestimmt aufs Dach steigen. Da habe ich Glück gehabt, kann man sagen.

Dr. Jonas Kahl: Ja abschließend sei vielleicht auch noch angemerkt, dass sich über diese juristischen Themen nicht nur Lukas und Spirit Legal LLP Gedanken gemacht haben, sondern dass dieses Buch tatsächlich dazu geführt hat, dass an der Universität Münster in der juristischen Fakultät dieses Buch als Vorlage für eine Klausur im Urheberrecht, die Studenten schreiben mussten, verwendet wurde. Und da haben die Studenten dann die Aufgabe bekommen, dieses Buch unter urheberrechtlichen Aspekten, die wir vorhin angesprochen haben, zu beleuchten und zu beurteilen, wie verhält sich das hier eigentlich mit dem Urheberrechtsschutz an der Stelle. Also ist aus „die cops ham mein handy“ tatsächlich Universitätslehrstoff geworden, kann man sagen.

Lukas Adolphi: (lacht) Ja und das war ´ne richtige Großbestellung.

blau.de

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Marco an blau.de

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