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DSB: Datenschutzrecht als Haftungsrisiko für Digitalagenturen

Bild: Datenschutz-Berater / Nadja Eckart-Vogel

Digitalagenturen bieten Unternehmen neben Webprogrammierung und Webdesign auch Softwarelösungen wie Content-Management-, CRM- und Shopsysteme, Webhosting, AdServer, Apps sowie die gesamte Bandbreite der digitalen Kampagnenkreation von Reichweite bis Performance. Längst steht nicht mehr allein die Erstellung von Werbemitteln im Vordergrund, sondern “Full Service“. Wer alle Leistungen aus einer Hand anbietet, hat beim Kunden ein besseres Standing. Was Agenturen jedoch oft übersehen ist, dass jeder neue Geschäftsbereich auch neue rechtliche Pflichten und wirtschaftliche Risiken mit sich bringt. Wer digitaler „First Mover” sein möchte, der ist im Krisenfall, wenn flotte Werbeworte auf ihre Belastbarkeit getestet werden, mitunter auch der Erste, den die Hunde beißen.

Spirit Legal Head of Data & Technology Peter Hense schreibt im Datenschutzberater 01/20 über Datenschutzrecht als Haftungsrisiko für Digitalagenturen. Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar:

Wer sich professionell mit Datenschutz und Datensicherheit beschäftigt,
braucht aktuelle und verlässliche Informationen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung
und Politik sowie Neuigkeiten von den Aufsichtsbehörden.

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