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DSB: Neue Leitlinien zum Konzept der Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung in der DSGVO

Aktuelles aus den Aufsichtsbehörden: Rechtsanwalt Tilman Herbrich empfiehlt eine Überarbeitung der datenschutzrechtlichen Vertragsstrukturen und sich dabei im Grundsatz an den Leitlinien des EDSA zu orientieren.
Bild: Datenschutz-Berater / Nadja Eckart-Vogel

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlichte im September 2020 einen Entwurf für neue Leitlinien zum Konzept der Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung in der DSGVO. Das Echo auf die „Guidelines 07/2020 on the concepts of controller und processor in the GDPR“ ist groß. Mehr als 100 Verbände, Organisationen, Unternehmen und öffentliche Stellen haben im Rahmen der öffentlichen Konsultation ihr Feedback bis zum Teilnahmeschluss am 19. Oktober 2020 eingereicht.

Rechtsanwalt Tilman Herbrich empfiehlt eine Überarbeitung der datenschutzrechtlichen Vertragsstrukturen und sich dabei im Grundsatz an den Leitlinien des EDSA zu orientieren.

Spirit Legal Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Tilman Herbrich schreibt im Datenschutz-Berater 11/2020. Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar:

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