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Kein Recht auf Vergessen gegen Wirtschaftsauskunftei bei Schuldenfreiheit

Bild: Datenschutz-Berater.de

Die Gerichtsentscheidung in Kürze:

  1. Auch nach Tilgung offener Forderungen besteht kein genereller Anspruch gegen eine Wirtschaftsauskunftei auf Löschung des Eintrags bzw. auf Einschränkung der Verarbeitung.
  2. Eine Löschung erfolgt aufgrund von Verhaltensregeln (Code of Conduct) erst taggenau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung, sofern keine besondere Situation des Betroffenen vorliegt.

Im Datenschutzberater 06/2019 schreibt Rechtsanwältin Franziska Weber über ein Verfahren, in dem die Frage geklärt wurde, ob Einträge über offene Forderungen unmittelbar nach Tilgung aus dem Profil des Betroffenen in einer Wirtschaftsauskunftei gelöscht oder jedenfalls eingeschränkt werden müssen. Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar:

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