Registered Trademark: Die Bedeutung des ®

Evil Legal zum Nachlesen

Ist Ihnen neben Firmen- und Produktnamen oder Markenzeichen auch schon mal das Zeichen „R im Kreis“ aufgefallen und haben Sie sich gefragt, was es damit eigentlich auf sich hat? Oder haben Sie sich gefragt, wann man das verwenden muss oder auch verwenden darf?

Diese Fragen möchte ich Ihnen kurz beantworten. Mein Name ist Jonas Kahl. Ich bin Rechtsanwalt im Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal.

Das ® oder (R) hat seinen Ursprung im amerikanischen Markenrecht. Denn das „R im Kreis“ ist eine Abkürzung für „registered“. Es wird dort von solchen Marken verwendet, die auch tatsächlich im amtlichen Markenregister eingetragen sind und dient zur Bestätigung eines vollen Markenschutzes.

Weil das „R im Kreis“ so schön aussieht und jedem Logo den Anschein von etwas Offiziellem verleiht und vielleicht auch Nachahmer von der Verwendung des Logos abschreckt, hat es auch den Weg über den großen Teich nach Deutschland gefunden.

In Deutschland ist die Rechtslage so, dass das „R im Kreis“ zwar von Markeninhabern verwendet werden darf, aber nicht verwendet werden muss. Es kommt ihm eigentlich keine eigenständige rechtliche Bedeutung zu.

Lasse ich mir beim DPMA eine deutsche Marke eintragen, kann ich anschließend selbst darüber entscheiden, ob ich die Marke mit dem „R im Kreis“ kennzeichne oder nicht.

Wichtig ist allerdings, dass ich das „R im Kreis“ nur dann verwenden darf, wenn ich den entsprechenden Begriff oder das Logo auch tatsächlich als offizielle Marke eingetragen habe. Verwende ich das ® für ein Logo, welches gar nicht als Marke eingetragen ist, führe ich damit Verbraucher in die Irre. Das birgt das Risiko, dass Wettbewerber oder Verbraucherzentralen gegen mich vorgehen und mich abmahnen können. Übrigens kann man das „R im Kreis“ beim DPMA auch gleich mit als Teil eines Logos als Marke eintragen lassen.

Im Ergebnis lässt sich also festhalten, dass man das Zeichen für „Registered Trademark“ in Deutschland verwenden darf, aber nicht verwenden muss, wenn man das entsprechende Logo oder Zeichen als Marke eingetragen hat. Hat man hingegen keine entsprechende Marke, sollte man tunlichst auf die Verwendung des „R im Kreis“ verzichten, um sich keine Probleme zu bereiten.

Einen Kommentar schreiben

Tags

Touristik Hausrecht Polen Spielzeug Algorithmus Transparenz Berlin Umtausch Reise Einstellungsverbot Datensicherheit Bundesmeldegesetz Plattformregulierung Urteil Wettbewerbsverbot 2014 Datenpanne FashionID Opentable Arbeitsunfall Vertrauen CRM Direktmarketing LikeButton Onlinevertrieb Geschäftsanschrift Irreführung PPC SSO Presserecht Einwilligung Namensrecht Deep Fake Erdogan schule Unterlassung Schadensersatz Facebook Privacy Kunsturhebergesetz veröffentlichung Gesichtserkennung Haftungsrecht Hack Job Event Zahlungsdaten § 24 MarkenG Tracking gesellschaftsrecht HSMA Email Behinderungswettbewerb LG Köln Keyword-Advertising entgeltgleichheit Reiserecht Algorithmen USPTO ransomware Kennzeichnung OTMR Beleidigung Suchfunktion Online Shopping ITB arbeitnehmer Class Action Analytics Finanzierung Internetrecht Online Lizenzrecht Online-Bewertungen gender pay gap Jahresrückblick informationspflichten Marke email marketing Produktempfehlungen Abmahnung Foto Panorama Abhören Beschäftigtendatenschutz Trademark Evil Legal §75f HGB Amazon Löschung Content-Klau Pressekodex Einverständnis Online-Portale Konferenz datenverlust data security Know How neu Kapitalmarkt Ring Verfügbarkeit Wahlen zugangsvereitelung A1-Bescheinigung Resort Presse Fotografen Bildung EU-Textilkennzeichnungsverordnung Alexa Haftung Diskriminierung Sponsoring Facial Recognition § 4 UWG EC-Karten Ofcom FTC kinderfotos Technologie Geschäftsgeheimnis Hacking Urlaub Flugzeug Influencer Adwords Hotel Infosec Filesharing geldwäsche patent data privacy LG Hamburg ReFa Distribution Kreditkarten drohnen Midijob Referendar Datenportabilität Datenschutz Meldepflicht OLG Köln Datenschutzgrundverordnung EU-Kommission AGB Gegendarstellung whatsapp Panoramafreiheit Erschöpfungsgrundsatz Auftragsverarbeitung Tipppfehlerdomain Zustellbevollmächtigter Identitätsdiebstahl Cyber Security Künstliche Intelligenz Türkisch Single Sign-On Persönlichkeitsrecht EU-Kosmetik-Verordnung Artificial Intelligence fristen Data Protection wallart LMIV Selbstverständlichkeiten wetteronline.de Impressum Annual Return recht am eigenen bild Gesetz Registered Scam Unlauterer Wettbewerb online werbung SEA Schadenersatz Markensperre Markenrecht Hackerangriff ADV handelsrecht Kinder Aufsichtsbehörden Social Networks Medienprivileg Geschmacksmuster Dynamic Keyword Insertion Custom Audiences Bildrechte Machine Learning Überwachung Instagram IT-Sicherheit Geschäftsführer targeting information technology Europa Werbung Osteopathie

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: