• Deutsch
  • Aktuelles
  • LTO: Regulierung von Telegram - Mit den Waffen eines Medi­en­staats­ver­trags

LTO: Regulierung von Telegram - Mit den Waffen des Medi­en­staats­ver­trags

Legal Tribune Online veröffentlicht Gastbeitrag von Dr. Jonas Kahl, LL.M. und Simon Liepert

Kann mit Hilfe von Apple und Google Telegram reguliert werden? Der Medienstaatsvertrag und die Einordnung als Medienintermediär bietet den Landesmedienanstalten Werkzeuge jenseits des NetzDG:

Der MStV ist der Nachfolger des Rundfunkstaatsvertrags. In seinem Zentrum steht die Regulierung von Rundfunk und Telemedien, sichern soll er die Meinungsvielfalt. Seit einer Reform im Jahr 2020 erfasst er auch die "neuen Medien", zu denen auch "Medienintermediäre" zählen.

Medienintermediär ist danach "jedes Telemedium, das auch journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert, ohne diese zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen," (§ 2 Abs. 2 Nr. 16 MStV).

Medienintermediäre, wie etwa Suchmaschinen oder Soziale Netzwerke, haben durch ihre vermittelnde Stellung im Kommunikationsprozess eine erhebliche Bedeutung für die Meinungsvielfalt. Durch die selektive Auswahl der vermittelten Inhalte wird Einfluss auf die Angebote Dritter und deren Rezeption beim Nutzer genommen. Als typische Beispiele gelten laut Gesetzesbegründung auch soziale Netzwerke und App-Stores.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf LTO.

Artikel Hinweis: Regulierung von Telegram: Wo der Gesetzgeber juristisch ansetzen könnte / 13.12.21

Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl und Simon Liepert (WissMit) beschreiben 5 Ansatzpunkte für juristische Regulierungsmaßnahmen des sozialen Netzwerks Telegram durch den Gesetzgeber.

Wenn der Beitrag interessant für Sie war, bleiben Sie einfach mit uns in Kontakt:
Twitter · LinkedIn · Newsletter · JD Supra

Einen Kommentar schreiben

Tags

Erdogan Finanzaufsicht Ratenparität Cyber Security BDSG Xing messenger Einzelhandel brexit Vertrauen Impressumspflicht Aufsichtsbehörden Abhören veröffentlichung GmbH Geschäftsanschrift Online Annual Return Abwerbeverbot kinderfotos gesellschaftsrecht Blog Kundenbewertungen Datenschutzbeauftragter patent Werbekennzeichnung Umtausch Technologie Bestpreisklausel wallart Opentable Compliance bgh Presserecht Europawahl CRM Erschöpfungsgrundsatz Online Shopping Suchmaschinen FashionID Sponsoren Gesamtpreis Gesundheit Instagram Restaurant Werbung Insolvenz total buy out Auftragsverarbeitung OTMR YouTube 5 UWG Content-Klau E-Mobilität copter Social Media E-Mail-Marketing Einwilligung Kleinanlegerschutz Artificial Intelligence § 15 MarkenG ePrivacy zugangsvereitelung Soziale Netzwerke Notice & Take Down Produktempfehlungen Hacking Werktitel Einwilligungsgestaltung neu Freelancer Einstellungsverbot KUG Haftung Wettbewerbsrecht Unlauterer Wettbewerb html5 Anonymisierung privacy shield ransom zahlungsdienst Internet of Things Personenbezogene Daten Haftungsrecht Textilien Microsoft Verfügbarkeit Störerhaftung Minijob Flugzeug Gaming Disorder Boehmermann AIDA Schöpfungshöhe LikeButton Datenschutzrecht Crowdfunding Wettbewerbsbeschränkung Big Data Onlineplattform Art. 13 GMV LG Köln Beacons Weihnachten Gäste Hotels Konferenz E-Commerce Single Sign-On Digitalwirtschaft Spitzenstellungsbehauptung Geschäftsführer Domainrecht Infosec Foto Asien Diskriminierung FTC SEA Videokonferenz Bots kündigungsschutz transparenzregister Irreführung Kritik Analytics Booking.com Direktmarketing drohnen Künstliche Intelligenz Löschung Schadenersatz Spirit Legal Evil Legal technik Preisauszeichnung Markeneintragung Facial Recognition News Prozessrecht Linkhaftung Polen Mindestlohn gezielte Behinderung Entschädigung Algorithmus Transparenz Distribution Bildrecherche c/o #emd15 Data Breach Urheberrecht LMIV Wettbewerbsverbot Handelsregister EuGH Datenschutzgrundverordnung Human Resource Management Nutzungsrecht Vergütung Resort Beleidigung Twitter Chat Suchmaschinenbetreiber CNIL Fotografie Kündigung Keyword-Advertising Suchfunktion Marke recht am eigenen bild LinkedIn Recht Ofcom Class Action Sitzverlegung Niederlassungsfreiheit Preisangabenverordnung Online Marketing Hinweispflichten Geschäftsgeheimnis Touristik Impressum § 24 MarkenG Webdesign Onlinevertrieb Sponsoring Trademark Referendar Bachblüten IT-Sicherheit Interview PSD2 markenanmeldung Machine Learning Namensrecht Auslandszustellung Urheberrechtsreform custom audience

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: