Schluss machen mit Parship

Spirit Legal vertritt vzbv in Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hat Musterfeststellungsklage gegen die PE Digital GmbH als Betreiberin der Online-Partnervermittlungsplattform „Parship“ erhoben. Die Verbraucherschützer werden dabei von Spirit Legal aus Leipzig vertreten. In der Leipziger Digital-Boutique betreut ein Team um Thomas Busch (Senior Associate, Media & IP) und Peter Hense (Partner, Data & Technology) das Verfahren.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer versucht Parship zu Unrecht, Verbraucher:innen langfristig in kostspieligen Verträgen zu halten. Der vzbv hält die Klauseln zur Vertragsverlängerung für unwirksam. Nutzer:innen haben aus Sicht des vzbv außerdem das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Mit der Musterfeststellungsklage beabsichtigt der vzbv Verbraucher:innen zu helfen, die Mitgliedschaft zu beenden und zu Unrecht gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuerhalten. Zuletzt im Juli 2021 hatte die Stiftung Warentest die Praxis der Berechnung eines „Wertersatzes“ durch Parship kritisiert.

Das Verfahren hat über den konkreten Fall hinaus erhebliche Bedeutung für Unternehmen und Verbraucher:innen. Digitale Dienstleistungen, die unter Evaluation großer Mengen personenbezogener Daten erbracht werden und dadurch ein Profiling des Vertragspartners ermöglichen, können eine besondere Vertrauensstellung zwischen dem Dienstleister und seinen Vertragspartner:innen begründen. Für derartige Vertrauensstellungen sieht das BGB klare und scharfe Regeln vor, wonach die Vertragspartner sich unter erleichterten Bedingungen voneinander lösen können.

Dazu Rechtsanwalt Thomas Busch:

„Das "Parship-Prinzip" erscheint nicht abwegig: Nur wenn ich ein vollständiges Bild von einer Person habe, kann ich ihr auch den bestmöglichen Partner vorschlagen. Dazu holt Parship eine ganze Menge an höchst­persönlichen Informationen von seinen Nutzern und Nutzerinnen ein: vom Aussehen über den Beruf bis zu den heimlichsten Wünschen und Bedürfnissen, erfragt in einer Art Psychoanalyse. Zum Teil werden die Daten auch anderen Mitgliedern zugänglich gemacht. Um sich derart zu offenbaren, braucht es ein besonderes Vertrauen in den Umgang mit den Informationen wie in den Partner­vermittler selbst. Für Partner­vermittlungen in der analogen Welt ist das damit einhergehende jederzeitige Kündigungsrecht längst von der Rechtsprechung anerkannt. Mit der Klage wollen wir feststellen lassen, dass das besondere Vertrauen bei Online-Partner­vermittlungen mindestens genauso erforderlich ist, denn die Missbrauchs­risiken im Internet sind ungleich größer.“

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