Evil Legal zum Nachlesen: Tracking mit HTML5

HTML5 ist die neue Kernsprache des Webs. Seit 2014 das World Wide Web Consortium den neuen Standard verabschiedet hat, erfreuen sich Webentwickler an einer Vielzahl neuer Funktionen: Videos, Audiofiles und dynamische Grafiken können in HTML 5 endlich ohne Plugins wiedergegeben werden. Doch die neue Funktionenvielfalt birgt auch einige Überraschungen.

Stolperfalle Tracking

HTML5 bietet standardmäßig eine Battery Status API, also eine Schnittstelle, über die Webseiten Informationen über die Batterie des genutzten Endgerätes, sei es Telefon, Tablet oder Notebook, auslesen können. Die Battery Status API zieht sich verschiedene Informationen, darunter Ladezustand, Ladedauer und verbleibende Restlaufzeit einer Batterie. Zusammengenommen sind diese Daten einzigartig, unique, für jedes genutzte Endgerät. Und das bedeutet, dass jeder Nutzer einen digitalen Fingerabdruck hinterlässt, mit dem sich nachvollziehen lässt, wer was wann und wo im Internet aufgerufen hat. Und wer legt schon gern seine Suchhistorie offen? Das kann unangenehm sein. 

Wer also einen Onlineshop besucht oder ein Browsergame spielt, das auf HTML5 läuft, der gibt auch Leistungsdaten des Akkus seines Telefons preis. Das mag durchaus sinnvoll sein, denn durch die Information über einen unzureichenden Ladezustand des Akkus kann eine Anwendung die abgerufenen Daten schneller mal zwischenspeichern, um sie vor Verlust zu bewahren: Denken Sie an aufwendige Briefe oder Excel-Listen oder laufendes Projektmanagement in der Cloud oder einfach den aktuellen Spielfortschritt. Doch, wo Licht strahlt, da ist auch Schatten nicht weit.

Das Tracken von Nutzern über die Battery Status API

Bereits 2015 haben sich vier junge europäische IT-Experten mit den Möglichkeiten des Trackings von Nutzern über die Battery Status API befasst. Die Studie ist lesenswert, nicht nur für Nerds, und sie ist im Netz frei verfügbar.

Kurzgefasst: Die Experten haben herausgefunden, dass die Kapazität, die Leistungsfähigkeit der Batterie eines Smartphones und ihr Ladezustand einen eindeutigen „Fingerabdruck“ darstellen, der dazu genutzt werden kann, um Internetnutzer durch API-Calls in kurzen Zeitabständen leicht zu tracken, also zu verfolgen. Insbesondere die Kombination mit den meist gleichfalls verfügbaren Standortdaten ist besonders charmant.

Das sind großartige Möglichkeiten für Technologieanbieter, die zum Beispiel Cross Device Tracking durchführen, also verschiedene Endgeräten einem bestimmten Nutzer zuordnen, um diesen zu identifizieren und mit gezielter Werbung zu verfolgen.

Aber auch Onlineshops haben an diesen Möglichkeiten ihre Freude, denn wer nur noch 7% Akku hat, ist entschlossener, einen Kaufvorgang abzuschließen, zum Beispiel ein Ticket zu buchen. Koste es, was es wolle. Stichwort Dynamic Pricing. Wer es eilig hat, zahlt mehr.

Dass derartige Praktiken keine bloße Fantasie sind, sondern Realität, weiß jedes Unternehmen, das ernsthaft Marketing und Revenue Management im eCommerce betreibt. Mittlerweile hat eine weitere Studie der Princeton University im Netz frei verfügbare Skripts analysiert, die die Tracking-Möglichkeiten der Battery Status API geschickt ausnutzen.

Wie fast jede technologische Neuerung, so ist auch HTML5 datenschutzrechtlich eine Herausforderung. Denn wer gibt schon gern Informationen preis, damit andere ihm Produkte teurer anbieten können?

Wer ein solches Tracking vornimmt oder einbindet, muss darüber aufklären in den Datenschutzinformationen auf seiner Seite oder in seiner Applikation. Das gilt nicht nur in Deutschland und Europa, sondern auch für Angebote, die sich an Konsumenten in den USA richten. Denn auch dort sind die Datenschutzvorschriften in den letzten Jahren massiv verschärft worden, vor allem in Kalifornien. Der California Online Privacy Protection Act verpflichtet Anbieter von Webservices dazu, eine transparente und gut lesbare Datenschutzerklärung vorzuhalten. Da gehört dann ein Hinweis rein, dass man über die Battery Status API auch Tracking vornimmt.

Die gemeinnützige Mozilla Foundation findet die Battery status API sogar derart problematisch, dass man sie mit der Version 52 des beliebten Firefox-Browsers aus dem System entfernt hat. Allerdings hat dieses Vorpreschen noch keine Nachahmer gefunden, so dass sie in anderen Browsern weiterhin mit HTML5-Tracking rechnen müssen.

Bis dahin bleibt Ihnen die Möglichkeit, die API manuell in dem von Ihnen verwendeten Browser zu deaktivieren.

 

Einen Kommentar schreiben

Tags

technology Wettbewerbsverbot informationspflichten neu Webdesign Filesharing Dark Pattern Suchfunktion Meinungsfreiheit ISPs Midijob Chat Nutzungsrecht 3 UWG Check-in Xing Auslandszustellung Leaks Hotel EC-Karten Irreführung Instagram gezielte Behinderung Resort Geschmacksmuster Kosmetik kommunen schule Wettbewerbsrecht Alexa HipHop Kartellrecht Informationsfreiheit Datenschutzgrundverordnung Geschäftsführer UWG GmbH Insolvenz BDSG Datenschutzbeauftragter Hackerangriff zahlungsdienst USA Tipppfehlerdomain Verbandsklage Ferienwohnung § 15 MarkenG Trademark Gesetz AGB Internet Neujahr Wahlen Fotografen Hotelrecht gender pay gap Plattformregulierung videoüberwachung Creative Commons Analytics Presserecht handelsrecht Kreditkarten Technologie Hack FTC Einwilligungsgestaltung Dokumentationspflicht Dynamic Keyword Insertion bgh ITB Hausrecht Kundenbewertung Haftungsrecht Big Data Kinderrechte Bots Auftragsdatenverarbeitung Stellenausschreibung KUG Voice Assistant Beleidigung verlinken E-Mobilität Unterlassungsansprüche anwaltsserie Einzelhandel fristen Machine Learning Restaurant Keyword-Advertising britain Jugendschutzfilter Buchungsportal WLAN Reisen München Beacons Diskriminierung Google Limited total buy out Türkisch Osteopathie Datenpanne data privacy Flugzeug Abmahnung Vergleichsportale Namensrecht Content-Klau Pseudonomisierung OTMR Großbritannien Tracking Anonymisierung Datenschutzgesetz Medienprivileg nutzungsrechte patent Schöpfungshöhe Extremisten Reise Newsletter Unternehmensgründung Umtausch urheberrechtsschutz email marketing DSGVO 5 UWG Schleichwerbung Opentable Autocomplete Jahresrückblick Hotels Unionsmarke Onlineshop Marke Facial Recognition Rechtsanwaltsfachangestellte data security Gepäck Twitter Kundendaten Zustellbevollmächtigter Verpackungsgesetz § 5 UWG Rückgaberecht Hotelvermittler unternehmensrecht Abwerbeverbot Asien messenger Annual Return Kennzeichnungskraft Kapitalmarkt E-Mail-Marketing Event drohnen Europa Gastronomie Störerhaftung Lebensmittel Verfügbarkeit OLG Köln Gäste CNIL Gesundheit privacy shield Markeneintragung Berlin information technology Bachblüten Kekse c/o Barcamp Hinweispflichten Ratenparität informationstechnologie Schadensersatz Algorithmen Datenschutz Corporate Housekeeping Bildrecherche Produktempfehlungen Bußgeld Spielzeug brexit Einstellungsverbot Selbstverständlichkeiten Freelancer PSD2 Minijob Referendar Rufschädigung Phishing E-Mail Compliance Internet of Things Infosec

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2023, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: