Vergleichsportale: wie transparent sind sie wirklich?

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Preisvergleichsportale im Internet wurden in letzter Zeit immer häufiger unter die Lupe genommen:

Das Bundeskartellamt hat angekündigt, in einer umfassenden Untersuchung zu überprüfen, wie Vergleichsportale mit Themen wie Rankings, Finanzierung, Bewertungen oder Verfügbarkeiten umgehen, um mögliche Verstöße der Portale gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufzuklären. Darüber hinaus hat ein anderes, vor wenigen Wochen veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs, in einem Verfahren, an dem wir als Kanzlei beteiligt waren, Vergleichsportalen neue Hinweispflichten auferlegt.

Was es mit diesem Urteil im Einzelnen auf sich hat, möchte ich nun kurz erläutern. Mein Name ist Jonas Kahl. Ich bin Rechtsanwalt im Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal.

In dem Rechtsstreit ging es darum, dass das Vergleichsportal von den Unternehmen, dessen Dienstleistungen es verglichen und beworben hat, eine Vermittlungsprovision erhält, wenn ein Internetnutzer die entsprechende Dienstleistung tatsächlich über das Vergleichsportal gebucht hat.

Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, dass es für den Verbraucher von erheblichem Interesse sei, ob das Vergleichsportal finanziell von einem Vertragsschluss profitiert. Denn eine solche Provisionszahlung an das Portal würde nicht der Erwartung der Kunden entsprechen, weil diese denken, sie erhielten einen wirklichen Vergleich von nahezu allen Anbietern – und das nach ausschließlich objektiven Kriterien und ohne, dass dabei Provisionszahlungen eine Rolle spielen.

Daher war der Bundesgerichtshof der Ansicht, dass Vergleichsportale darauf hinweisen müssen, wenn sie nur solche Anbieter listen, die sich für den Fall eines Vertragsschlusses zur Zahlung einer Provision verpflichtet haben.

Die Auswirkungen des Urteils betreffen nicht nur das in dem konkreten Fall beklagte Unternehmen, sondern gelten für die gesamte Branche von Preisvergleichsportalen. Künftig müssen sämtliche Vergleichsportale, die von Unternehmen, deren Produkte sie gelistet haben, eine Vermittlungsprovision erhalten, mit einem eindeutig und klar erkennbaren Hinweis auf diese Provisionszahlung hinweisen.

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