Unfall im Home-Office - wann ist es ein Arbeitsunfall?

Die Arbeit im Home-Office liegt voll im Trend. Immer mehr Angestellte und Selbstständige arbeiten teilweise oder sogar vollständig im Home-Office. Passiert zuhause ein Unfall, stellt sich die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung handelte. Katharina Hahn, Rechtsanwältin im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht bei Spirit Legal LLP, erläutert im Video, warum die Anerkennung eines Arbeitsunfalls für den Geschädigten so wichtig ist und in welchen Fällen im Home-Office ein Arbeitsunfall vorliegen kann.

Ob die Unfallversicherung für Verletzungen und sogar Folgeschäden aufkommt, kann für den Geschädigten einen großen Unterschied machen. Denn die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind in den meisten Fällen besser als Leistungen der Krankenversicherung.

Zum Beispiel kann es für bleibende Körperschäden aufgrund eines Arbeitsunfalls auch eine Rente geben, das wäre bei den meisten Krankenversicherungen nicht der Fall.

Doch wann besteht eigentlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz? - Grundsätzlich besteht er für jeden Angestellten und Selbstständigen während seiner beruflichen Tätigkeit und auf dem Weg dorthin und wieder zurück. Das gilt grundsätzlich selbstverständlich auch für im Home-Office Berufstätige.

Stürzt man aber z.B. in seiner Wohnung auf dem Weg ins heimische Wohnzimmer (weil dort das Faxgerät steht), ist die Rechtsprechung sehr streng, was die Gewährung von Versicherungsschutz in diesen Situationen angeht.

Unabhängig vom Home-Office ist es bei Wegeunfällen für Behörden und Gerichte eine Herausforderung, eine klare Grenze zum nicht versicherten privaten Bereich des Geschädigten zu ziehen. Hierzu gibt es unzählige Urteile. Nach der Rechtsprechung muss der Weg des Geschädigten noch im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Schon bei geringen Abweichungen vom Weg zur oder von der Tätigkeit besteht kein Unfallversicherungsschutz mehr.

So wurde beispielweise im Jahr 2017 ein Wegeunfall abgelehnt, als eine Angestellte den Heimweg für einen kurzen Einkauf in der Metzgerei unterbrochen hatte und auf dem Parkplatz stürzte.

Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für einen Arbeitsunfall im Home-Office entscheidend, ob man zum Zeitpunkt des Unfalls dienstlich motiviert gehandelt hat.

Das wäre der Fall, wenn der Weg vom heimischen Arbeitszimmer ins Wohnzimmer etwas mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hatte, z.B. weil das Faxgerät im Wohnzimmer steht und ein dienstliches Fax eingegangen ist.

Es kann sein, dass niemand den Unfall in der Wohnung bezeugen kann. Deshalb muss der Geschädigte im Ernstfall detaillierte Indizien vorbringen, um einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit zu begründen. Das Gericht entscheidet dann am Ende nach eigener Abwägung darüber, ob die Indizien für eine dienstliche Motivation zum Zeitpunkt des Unfalls in der Wohnung vorlagen.

Im Ergebnis gibt es für Arbeitsunfälle im Home-Office im Vergleich zu Unfällen außerhalb der Wohnung eine strengere Rechtsprechung. Die große Herausforderung für den Geschädigten ist insbesondere, den Zusammenhang zwischen Unfall und beruflicher Tätigkeit überzeugend darzulegen. Zur Absicherung dieses zusätzlichen Risikos kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich einfach an.

Einen Kommentar schreiben

Tags

Niederlassungsfreiheit #emd15 Beleidigung Datenschutzgrundverordnung Reisen Europa LG Hamburg Wettbewerbsrecht Bestandsschutz §75f HGB Handelsregister Werktitel Autocomplete unternehmensrecht Duldungsvollmacht Unionsmarke Bundesmeldegesetz verlinkung information technology Onlinevertrieb Zahlungsdaten Geschäftsgeheimnis Hack Haftung Website Überwachung wetteronline.de Datenportabilität TikTok Sponsoring Midijob Mitarbeiterfotografie Vergütung Kosmetik Online Shopping KUG ReFa LinkedIn zahlungsdienst handelsrecht Werbung Künstliche Intelligenz neu Panorama Einverständnis berufspflicht Conversion informationstechnologie Gesamtpreis Markeneintragung ecommerce Suchfunktion ADV Erdogan Internet Buchungsportal datenverlust Google Informationsfreiheit Domainrecht Mindestlohn Auftragsverarbeitung Beweislast Flugzeug Newsletter Tracking Verfügbarkeit Dokumentationspflicht Spirit Legal TeamSpirit Alexa Vergleichsportale Einstellungsverbot Annual Return Online-Portale Reise Big Data OTMR Soziale Netzwerke Spielzeug Lebensmittel Persönlichkeitsrecht Rufschädigung Ruby on Rails FashionID USA Hotelrecht UWG gezielte Behinderung Suchalgorithmus Wettbewerb privacy shield Insolvenz Finanzaufsicht entgeltgleichheit LikeButton Suchmaschinen NetzDG CNIL hate speech Auslandszustellung Kinder Doxing LMIV Chat Arbeitsvertrag Türkisch Kündigung Plattformregulierung Restaurant Impressum Algorithmus Transparenz Auftragsdatenverarbeitung Facial Recognition Hotellerie Schadensersatz Direktmarketing Art. 13 GMV EU-Textilkennzeichnungsverordnung Asien WLAN Messe Identitätsdiebstahl Beacons Ring Datenschutzrecht IT-Sicherheit Erschöpfungsgrundsatz transparenzregister Rechtsprechung Online Marketing Abwerbeverbot Internetrecht Finanzierung Hausrecht Beschäftigtendatenschutz Kritik Human Resource Management urheberrechtsschutz Gesetz Rückgaberecht Urheberrechtsreform britain Registered A1-Bescheinigung videoüberwachung Handynummer Hacking messenger Abmahnung targeting Kekse Verlängerung Vergütungsmodelle Single Sign-On SSO News § 4 UWG Neujahr Minijob Corporate Housekeeping Arbeitsunfall Artificial Intelligence Produktempfehlungen Kapitalmarkt 2014 Einwilligungsgestaltung Löschungsanspruch Unternehmensgründung Preisauszeichnung Fotografen bgh Behinderungswettbewerb EuGH Geschäftsanschrift Personenbezogene Daten Datenschutzerklärung #bsen AIDA Anonymisierung arbeitnehmer Gäste Rechtsanwaltsfachangestellte Cyber Security EU-Kosmetik-Verordnung Facebook Zustellbevollmächtigter Technologie Social Networks Influencer Sampling Meinungsfreiheit gdpr Jahresrückblick Vertragsgestaltung markenanmeldung besondere Darstellung Know How Microsoft AGB

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: