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Urteil des Landgerichts Frankfurt: Seenotretter lässt ehemaligen stellvertretenden Ministerpräsident Italiens, Matteo Salvini zur Unterlassung verpflichten

Das Gericht hat es Matteo Salvini untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland eine von Mission Lifeline-Crewmitglied Friedhold Ulonska angefertigte Fotografie im Internet zu veröffentlichen

Urteil Landgericht Frankfurt am Main

Mit Urteil vom 23.09.2020 (Az. 2-06 O 335/19) hat das Landgericht Frankfurt den früheren italienischen Innenminister Matteo Salvini auf Antrag des Mission Lifeline-Crewmitglieds Friedhold Ulonska dazu verpflichtet, eine Urheberrechtsverletzung zu unterlassen. Damit bestätigte das Gericht seinen vorangegangenen Beschluss vom 12.08.2019.

Das Gericht hat es Matteo Salvini untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland eine von Mission Lifeline-Crewmitglied Friedhold Ulonska angefertigte Fotografie im Internet zu veröffentlichen, wie in seinem Twitter-Posting am 28. Juni 2019 geschehen. Bei Zuwiderhandlung droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,00 oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Kommentare

Axel Steier, Vorsitzender des Mission Lifeline e.V., teilt zu dieser Entscheidung mit:

„Wir verfolgen konsequent Rechtsverletzungen, in denen Medien und Politiker sich rechtswidrig gegenüber Mission Lifeline und unseren Crewmitglieder verhalten. Dazu zählt auch das Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen. Diese Erfahrung macht nunmehr auch der ehemalige stellvertretende italienische Ministerpräsident Matteo Salvini. Wir freuen uns, dass das Landgericht Frankfurt nun in seinem Urteil erneut unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“

Friedhold Ulonska ist langjähriger Journalist und Kapitän und als solcher immer wieder im Mittelmeer auf Seenot-Rettungsschiffen im Einsatz, auch auf der „Lifeline“, einem Schiff des Mission Lifeline e.V. Zu dem von ihm durchgesetzten Unterlassungsanspruch teilt er mit:

„Matteo Salvini hat im Rahmen seiner Hetze gegen uns Seenotretter Fotomaterial verwendet, welches von mir aufgenommen wurde. Er hat mich nicht gefragt, ob er das darf. Wie jeder andere muss sich auch Matteo Salvini an Recht und Gesetz halten. Tut er das nicht, wie im vorliegenden Fall, erinnern wir ihn gerne mit allen rechtsstaatlichen Mitteln an die Grenzen seines Handelns.“

Vertreten wurde das Mission Lifeline-Crewmitglied Friedhold Ulonska in dem Verfahren von Spirit Legal Rechtsanwälte aus Leipzig. Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, zu der Entscheidung:

„Das Landgericht Frankfurt hat Matteo Salvini mit dem von uns erwirkten Urteil verpflichtet, es zu unterlassen, das Foto unseres Mandanten für seine Zwecke auf Twitter zu nutzen, ohne dafür dessen Erlaubnis zu haben. Matteo Salvini hat das Foto daraufhin gelöscht. Verwendet er es erneut, drohen ihm ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,00 oder ersatzweise Ordnungshaft.

Da Matteo Salvini in seinem Tweet Urheberrechte eines deutschen Staatsbürgers verletzt hat, konnte diese Rechtsverletzung auch vor einem deutschen Gericht verfolgt werden. Denn der Tweet war auch in Deutschland abrufbar. Zudem hat er in seinem Tweet auch ausdrücklich auf zwei deutsche Seenotretter Bezug genommen.“

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