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Neu erschienener K&R-Beitrag: Wer hat Vorfahrt: Datenschutz oder Meinungs- und Pressefreiheit?

Am 25. Mai 2018 tritt die EU Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Was viele bisher nicht wussten: Das neue Datenschutzrecht wird auch Auswirkungen auf die Presse- und Meinungsfreiheit haben. Journalisten, aber insbesondere Bloggern, Bürgerjournalisten, Pressesprechern und Fotografen dürfte es zukünftig deutlich schwerer fallen, ihre Arbeit durch ein „öffentliches Interesse“ zu rechtfertigen, wenn keine ausdrückliche Einwilligung der von ihrer Berichterstattung betroffenen Personen vorliegt.

Die Landesgesetzgeber haben bereits Gesetzesentwürfe zur Aufnahme von Ausnahmen für den Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit erarbeitet. Doch reichen diese Vorstöße nicht aus, um in diesen spezifischen Betroffenengruppen und im nicht-öffentlichen Bereich für Rechtssicherheit zu sorgen.

Die Rechtsanwälte Dr. Jonas Kahl, LL.M. (SPIRIT LEGAL) und Dr. Carlo Piltz (reuschlaw) bringen in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift K&R (Kommunikation & Recht) Licht ins Dunkel.

Datenschutz oder Meinungsfreiheit - wer hat Vorfahrt?

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