• Deutsch
  • Aktuelles
  • Wie Berufs­geheimnis­träger gegen negative Bewertungen vorgehen können

Wie Berufsgeheimnisträger gegen negative Bewertungen vorgehen können

Wie Berufsgeheimnisträger gegen negative Bewertungen vorgehen können
Bild: Nadja Eckart-Vogel / Unsplash, NounProject / Montage: Spirit Legal

Reputationsmanagement für Berufsgeheimnisträger: Wie Notare, Ärzte und andere zur Verschwiegenheit Verpflichtete gegen negative Bewertungen vorgehen können.

Negative Bewertungen und ihre Auswirkungen

Negative Bewertungen haben messbaren Einfluss auf den Unternehmenserfolg. Jeder Zweite informiert sich vor dem Kauf oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf Bewertungsportalen über die Reputation des ins Auge gefassten Anbieters, so eine Studie des Digitalverbands Bitkom.

Sehr häufig stoßen Interessierte bereits im Rahmen einer Google-Suche auf das hauseigene Bewertungsportal der Suchmaschine – das sog. Google My Business Profil, welches direkt bei Anzeige des Suchergebnisses Gesamt-Bewertungen präsentiert. Haben Freiberufler bzw. deren Unternehmen hier keinen Top-Score, wird das Profil oder die Website meist gar nicht angeklickt.

Auch auf spezialisierten Bewertungsportalen (wie z.B. für den medizinischen Bereich jameda.de) herrscht ein starker Wettbewerb. Ratsuchende vergleichen Ärztinnen und Ärzte anhand von relativ wenigen Behandlungsbewertungen. So haben zahlreiche Niedergelassene tausende Patienten pro Jahr und praktizieren jahrzehntelang. Im Netz finden sich dann vielleicht 20 Bewertungen, die naturgemäß keine repräsentative Aussage treffen können. Ärgerlich dabei: bereits wenige negative Bewertungen führen zu einem durchschnittlichen bis schlechten Gesamtscore.

Auch wenn die Schlagzahl etwa bei Notaren und Rechtsanwälten nicht ganz so hoch ist, eine zweistellige Bewertungsanzahl ist auch hier nicht repräsentativ.

Nicht ausgeschlossen ist, dass es sich bei den Bewertenden gar nicht um echte Patienten, Mandanten oder Kunden handelt. Der Geschäfts- oder Behandlungskontakt hat nie stattgefunden und die angeblich negative Erfahrung ist eine unwahre Tatsachenbehauptung.

In einem solchen Fall ist ein Vorgehen gegen die Fake-Bewertung sehr vielversprechend. Die Löschung kann recht einfach und zügig durchgesetzt werden.

Besonderheiten für Berufsgeheimnisträger

Einige Berufsgruppen nehmen besonderes Vertrauen für sich in Anspruch. Um ihre Tätigkeit ausüben zu können, sind sie darauf angewiesen, auch sehr sensible Informationen ihrer Mandanten bzw. Patienten zu erfahren. Im Gegenzug verpflichtet sie das Straf- und Berufsrecht zur Verschwiegenheit.

Schwierig ist es daher, wenn sich herausstellt, dass der Mandats- oder Behandlungskontakt tatsächlich stattgefunden hat, aber der behauptete Inhalt der Bewertung unwahr ist, etwa das genannte Medikament nie verschrieben wurde oder der notarielle Rat tatsächlich ganz anders lautete.

Hier kollidiert die Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die Behandlung oder Beratung mit dem legitimen Interesse, gegen öffentlich verbreitete Falsch-Behauptungen vorgehen zu können.

Spezialisierte Beratung von Spirit Legal

Wie Berufsgeheimnisträger gegen negative Bewertungen vorgehen können: Reputationsmanagement von Spirit Legal für Notare, Ärzte und andere zur Verschwiegenheit Verpflichtete.
Bild: Nadja Eckart-Vogel / Unsplash, NounProject / Montage: Spirit Legal

Wir haben für diese Konstellationen Strategien entwickelt, wie unter Wahrung der Verschwiegenheit dennoch Monierungen bei den Bewertungsportalen möglich sind. Kommt es nicht unmittelbar zur Löschung des Eintrags, ist ein Vorgehen in gerichtlichen Verfahren (insbesondere Eilverfahren) möglich.

In einem ersten Schritt prüfen wir die Erfolgsaussichten und besprechen mit Ihnen die möglichen Optionen. Sie sind von einer negativen Bewertung betroffen, die Sie für unberechtigt halten?

Wenden Sie sich am besten sofort an uns. Wir helfen Ihnen gern!

Wenn der Beitrag interessant für Sie war, bleiben Sie einfach mit uns in Kontakt:
Twitter · LinkedIn · Xing · Newsletter · JD Supra · Telegram

Einen Kommentar schreiben

Tags

entgeltgleichheit total buy out USPTO Beschäftigtendatenschutz britain Newsletter brexit A1-Bescheinigung SEA Mitarbeiterfotografie Artificial Intelligence Check-in Geschäftsgeheimnis Kritik Abhören Schadenersatz unternehmensrecht Bildrecherche html5 Onlineshop Reisen EU-Kosmetik-Verordnung LMIV Gesundheit Radikalisierung 5 UWG OTMR Webdesign Team informationspflichten Anmeldung Online Shopping Medienprivileg Gesetz Facebook UWG Data Breach Online Marketing AGB Crowdfunding drohnen right of publicity Spirit Legal Reise Kundendaten Medienstaatsvertrag Arbeitsunfall hate speech E-Mail-Marketing Datenschutzerklärung informationstechnologie Stellenangebot Algorithmus Transparenz LG Hamburg Produktempfehlungen messenger data Ferienwohnung Xing Kosmetik Onlinevertrieb Distribution Technologie Resort Einzelhandel Kunsturhebergesetz Hotellerie Urlaub Insolvenz Überwachung Geschäftsanschrift Marke Linkhaftung email marketing Identitätsdiebstahl EuGH Werktitel BDSG Limited Arbeitsvertrag EC-Karten Umtausch Hotelvermittler Foto Opentable Hotelsterne Exklusivitätsklausel Online Lebensmittel Meinungsfreiheit gender pay gap Erdogan ISPs Persönlichkeitsrecht Datenpanne Suchmaschinenbetreiber Auslandszustellung Gesichtserkennung Hotels AIDA Verlängerung Annual Return arbeitnehmer Asien Creative Commons Blog ReFa Ratenparität ransom Customer Service Bachblüten Sampling Türkisch Datenschutzbeauftragter Diskriminierung neu Onlineplattform Internet of Things Double-Opt-In Europawahl USA Barcamp Informationsfreiheit copter technology Jugendschutzfilter Aufsichtsbehörden #emd15 JointControl § 4 UWG Hack Verfügbarkeit Infosec online werbung Google AdWords Verpackungsgesetz YouTube Datenschutzrecht fotos Urteile Arbeitsrecht Vergleichsportale Machine Learning data security Registered Videokonferenz PPC urheberrechtsschutz Geschäftsführer ePrivacy Bußgeld anwaltsserie zugangsvereitelung Journalisten Kreditkarten Preisauszeichnung Domainrecht kommunen Doxing Freelancer Social Engineering Namensrecht Herkunftsfunktion besondere Darstellung Löschungsanspruch PSD2 WLAN Niederlassungsfreiheit Wettbewerbsbeschränkung bgh schule Reiserecht Polen Medienrecht Algorithmen Single Sign-On E-Commerce Großbritannien Kundenbewertung Custom Audiences LG Köln data privacy Influencer Trademark LikeButton Sponsoring Event Panoramafreiheit nutzungsrechte Anonymisierung Konferenz § 5 MarkenG AfD Notice & Take Down fristen Vergütung Bundesmeldegesetz Chat Einwilligungsgestaltung Direktmarketing

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: