Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 08.09.2015 eine interessante Entscheidung über das Angebot und die Bewerbung von Osteopathie-Leistungen durch einen Physiotherapeuten gefällt. Um an dieser Stelle erst gar keine Spannung aufkommen zu lassen: Die Zulässigkeit liegt nicht ohne Weiteres vor. lesen