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Neues Urhebervertragsrecht: Buy-Out-Vereinbarungen an die neue Rechtslage anpassen

Im Dezember 2016 wurde das „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung“ vom Bundestag beschlossen. Mit Wirkung zum 01. März 2017 hat es einige wichtige Vorschriften des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geändert. Ich gebe Ihnen nun einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeige auf, für wen jetzt Handlungsbedarf besteht. lesen


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