SPIRIT LEGAL Rechtsanwälte als Partner an Ihrer Seite
Sollten Sie ein Vorgehen in dieser Sache für Ihr eigenes Unternehmen prüfen wollen, so stehen wir Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite.
Wir haben in den letzten acht Jahren für Hotels mehr als 400 erfolgreiche gerichtliche Verfahren wegen Wettbewerbsverstößen gegen OTAs geführt. Zu unseren Mandanten zählen mehr als 300 internationale und nationale Hotelunternehmen, über 40 Touristikunternehmen, 20 Travel-Technology-Anbieter, sowie eine Reihe von Mobility Service Providern. Wir sind als Rechtsberater in Touristik und Hotellerie zu Hause.
In dem vorliegenden Sachverhalt steht es Ihnen völlig offen, gemeinsam mit uns oder anderen qualifizierten Rechtsanwälten Ihrer Wahl Verfahren zu führen.
Informationen für Hoteliers: Analyse und Erfolgsaussichten
Um den Zugang zu den relevanten Informationen auf Hotelunternehmen zu beschränken, haben wir einen abgestuften Prozess der Freigabe von Detailinformationen zum rechtlichen Vorgehen vorgesehen. Der Grund hierfür ist klar: Wir wollen der Gegenseite ungern schon vor Verfahrensbeginn Hinweise zu möglichen Strategien liefern.
Daher bitten wir Interessenten von Informationen um die Unterzeichnung einer speziellen Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung („Non Disclosure Agreement“, „NDA“) nebst Angabe des betroffenen Hotelunternehmens (Eigentümer, Franchise, Management etc.). Nach Eingang des unterschriebenen NDA erhalten Sie von uns detaillierte Informationen zu einem möglichen Vorgehen.
Download der Vertraulichkeitsvereinbarung
Bitte anschließend ausfüllen und per E-Mail an
info@spiritlegal.com oder per Fax an +49 (0) 341 - 39297899 senden.
Nach Eingang der entsprechend ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung prüfen wir Ihr Anliegen und senden Ihnen umgehend unser Dossier zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der besonderen Aufmerksamkeit, die dieses Verfahren seitens von OTAs genießt, entsprechend vorsichtig vorgehen müssen.
Marktanalyse zu rechtskonformem Verhalten im Wettbewerb: Hinweisgeber willkommen!
Erfahrungen von Hoteliers
Sie haben Hinweise, dass sich Reiseportale nicht rechtskonform verhalten? Teilen Sie uns Ihre Bedenken gern mit, idealerweise mit schriftlichen Belegen und ausführlicher Darstellung der möglichen Rechtsverstöße.
Whistleblower
Sie arbeiten oder arbeiteten bei einem der marktführenden Reiseunternehmen und haben Kenntnis über rechtswidrige Praktiken dieses Unternehmens? Tun Sie das Richtige und sorgen Sie dafür, dass alle Unternehmen im Wettbewerb eine faire Chance haben.
Senden Sie Ihre Hinweise entweder per E-Mail an info@spiritlegal.com oder postalisch an
SPIRIT LEGAL ®
Fuhrmann Hense Partnerschaft von Rechtsanwälten
Neumarkt 16-18
04109 Leipzig
Stichwort: #FairBooking
Natürlich behandeln wir schon von Gesetzes wegen alle Ihre Hinweise und Anliegen vertraulich.