• Deutsch
  • Externer Datenschutzbeauftragter Dresden

Externer Datenschutzbeauftragter Dresden: Gut beraten mit Spirit Legal Rechtsanwälte

Externer Datenschutzbeauftragter Dresden: Die Datenschutz-Experten von Spirit Legal beraten Ihr Unternehmen
Externer Datenschutzbeauftragter Dresden: Die Datenschutz-Experten von Spirit Legal beraten Ihr Unternehmen umfassend

War Dresden einst vorwiegend für seine herausragende Kulturlandschaft und die wunderschöne Lage an der Elbe bekannt, wird die Stadt immer mehr als erstklassiger Wirtschaftsstandort wahrgenommen. Dresden hat sich nach der Vereinigung Deutschlands unter anderem zu einem Spitzenstandort für Mikroelektronik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Nanotechnologie und Biotechnologie entwickelt. Darüber hinaus bereichern zahlreiche alteingesessene Traditionsunternehmen die Stadt, die unter anderem auch als Wissenschaftsstandort geschätzt wird. Seit dem Jahr 2000 wächst die Zahl der Gewerbetreibenden in Dresden ununterbrochen – und damit auch die Zahl der Unternehmen in Dresden, sie einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Externer Datenschutzbeauftragter Dresden: Unsere Rechtsanwälte sichern Ihren Datenschutz

Ob Einzelunternehmer oder börsennotierte Aktiengesellschaft – wer in Deutschland mit personenbezogenen Daten arbeitet, muss die Datenschutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und weiterer Spezialgesetze wie des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beachten. Ein sorgsamer Umgang mit Kundendaten gehört zum Grundsatz der unternehmerischen Sorgfaltspflichten und ist auch in Zeiten der digitalen Datenverarbeitung einzuhalten.

Datenschutzrechtlich besonders brisant sind:

  • Moderne Kundenverwaltungen und Customer-Relationship-Management-Systeme (CRM)
  • Enterprise -Resource-Planning-Systeme (ERP)
  • Schnittstellen zu Zahlungsdienstleistern und Payment-Service-Providern (PSP)
  • Zeiterfassungseinrichtungen
  • Videoerfassungssysteme

Um diese unternehmerischen Verpflichtungen zu erfüllen, ist die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen in Dresden unumgänglich. Externe Datenschutzbeauftragte sind nicht nur in Dresden gegenüber einer innerbetrieblichen Lösung meist die wirtschaftlichere Alternative, da sie anders als der interne betriebliche Datenschutzbeauftragte nicht zu den "Unkündbaren" zählen, in fachlicher Hinsicht über interdisziplinäres Expertenwissen verfügen und -sofern es sich um Rechtsanwälte handelt- der beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Gerade letzteres ist bei der Verarbeitung sensibler Daten ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Bestellung externer Datenschutzbeauftragter in Sachsen und anderswo.

Externer Datenschutzbeauftragter Dresden: Die Datenschutz-Experten von Spirit Legal beraten Ihr Unternehmen
Peter Hense: Datenschutz-Experte, Rechtsanwalt und Partner bei Spirit Legal

Praxistipp: In vielen Fällen sind Unternehmen bereits durch die Policen ihrer Haftpflicht- und Spezialversicherer verpflichtet, Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Verstoßen sie gegen diese Verpflichtungen, können im Schadensfall Versicherungsleistungen reduziert oder gestrichen werden. Prüfen Sie daher genau ihre Versicherungsbedingungen und vermeiden Sie böse Überraschungen.

Datenschutz und Datensicherheit sind Pflichten der Unternehmensleitung und ihre Einhaltung ist aktive Haftungsvermeidung. Wussten Sie, dass Sie als Geschäftsführer oder Vorstand auch neben der juristischen Person (GmbH, AG etc.) persönlich haften, wenn Sie nicht alle Maßnahmen zum Datenschutz ergriffen und alle Richtlinien betreffend den Schutz von Daten vor Bedrohungen und Schäden im Bereich der Informationstechnik ergriffen haben?

Die Bestellung eines internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist eine Herausforderung, denn der betriebliche Datenschutzbeauftragte muss entsprechend ausgebildet und fortgebildet sein, hat Anspruch auf Sonderurlaub und ist unkündbar, solange er Datenschutzbeauftragter ist. Auch nach einer -widerum schwierigen- Abberufung des internen Datenschutzbeauftragten besteht der Schutz vor ordentlichen Kündigungen für ein ganzes Jahr fort (§ 4f Abs. 3 BDSG).

Gerade diese starke Stellung des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist ein Grund, weshalb viele Unternehmen in der Region Dresden lieber flexibel bleiben und auf die Kompetenzen externer Datenschutzbeauftragter für Dresdner Unternehmen zurückgreifen.

Die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten darf nämlich auch nicht von einem Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen, Revisionsleiter oder IT-Leiter übernommen werden, da dies mit dem Gebot der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit, wie es das Bundesdatenschutzgesetz vorgibt, nicht zu vereinbaren ist. Dieser Interessenkonflikt führt zur sogenannten "Inkompatibilität" und damit dazu, dass die Bestellung einer solchen Person nach deutschem Recht als unwirksam gilt. Die zuständigen Aufsichtsbehörden, z.B. in Hessen, verhängen gegen Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellen, Bußgelder von i.d.R. EUR 10.000. Die für den Datenschutz in Dresden zuständige Aufsichtsbehörde hat in der Vergangenheit teils höhere Bußgelder verhängt.

Als wirtschaftlich sinnvolle Alternative hat sich demgegenüber die Bestellung externer Dienstleister als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bewährt. Die Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter sind kalkulierbar, die Verträge haben eine überschaubare Laufzeit und die spezialisierten Berater sind qualifizierter, als man es mit einer internen Lösung je erreichen kann. Unsere Rechtsanwälte und Wirtschaftsjuristen sind seit Jahren bundesweit und eben auch vor Ort in Dresden im Bereich des Datenschutzrechts tätig, sie beraten und vertreten zahlreiche Unternehmen jeder Größe als externe Datenschutzbeauftragte und gehen mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl dort vor, wo es notwendig ist. Sie scheuen aber auch nicht davor zurück, unternehmerische Positionen gegenüber Aufsichtsbehörden und Wettbewerbern mit Vehemenz und Fachverstand zu vertreten, wenn nötig auch gerichtlich. Sprechen Sie uns für eine Zusammenarbeit an, wir haben stets kreative und intelligente Lösungen auch für hochaktuelle Themen im Bereich Kundendaten, Gesundheitsdaten und internationalem Datentransfer.

Externer Datenschutzbeauftragter Dresden schützt Unternehmen
Julia John, zertifizierte Datenschutz-Expertin (TÜV) und Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E)

Diese Anwendungen und Einrichtungen erfordern datenschutzrechtlich höchste Aufmerksamkeit der Unternehmensführung und des Datenschutzbeauftragten und zwar nicht erst, wenn die Daten in der "Cloud" gespeichert oder über den Atlantik transferiert werden. Betroffenenrechte, also Rechte der Kunden und Mitarbeiter eines Unternehmens sind stets zu wahren, wenn man behördlichen oder gerichtlichen Ärger sowie hohe Bußgelder vermeiden möchte. Externe Datenschutzbeauftragte für Dresden sind in besonderem Maße qualifiziert, hier standardisierte Datenschutzprozesse zu etablieren, um kostengünstig die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem BDSG zu erfüllen.

Sobald Sie mehr als eine Handvoll Mitarbeiter beschäftigen (inklusive Freelancern, Praktikanten und Teilzeitkräften), die personenbezogene Daten verarbeiten, ist laut BDSG ein interner oder externer betrieblicher Beauftragter für den Datenschutz (DSB) zu bestimmen. Dieser hat sich gegenüber Kunden, Mitarbeitern und der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten in Dresden, für den Umgang mit Daten im Unternehmen zu verantworten. Ein (externer) Datenschutzbeauftragter berät Sie im Unternehmen vor Ort in Dresden, verantwortlich gegenüber den Betroffenen bleibt jedoch die Unternehmensleitung.

Wir als externe Datenschutzbeauftragte in Dresden für Ihr Unternehmen: Leistungen 

 

 Die Schulung ihrer Mitarbeiter/-innen zum Datenschutz

Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen, mit personenbezogenen Daten arbeiten, werden von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von Spirit Legal fachkundig und praxisbezogen geschult. In den Seminaren, die wir bundesweit auch In-house bei Ihnen in Chemnitz durchführen, machen unsere Datenschutzexperten Ihre Mitarbeiter mit den Vorschriften über den Datenschutz und den Erfordernissen des Datenschutzes vertraut. Gern führen wir auch Online-Webinare zum Datenschutz durch.

 Die Dokumentation im Sinne des Datenschutzgesetzes

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet jede private oder staatliche Stelle, die mit personenbezogenen Daten arbeitet, den Umgang mit diesen Daten zu dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht gilt also auch für privatwirtschaftliche Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Die Rechtsanwälte von Spirit Legal übernehmen als externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen in Chemnitz die Dokumentation und Bereitstellung von internen Verfahrensübersichten und Verfahrensverzeichnissen.

 Die Vorabkontrolle der automatisierten Datenverarbeitung

Weist die automatisierte Datenverarbeitung besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen auf, führen die Rechtsanwälte von Spirit Legal als externe Datenschutzbeauftragte eine Vorabkontrolle durch.

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung

Mit der ab 25. Mai 2018 unionsweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt eine Vielzahl neuer Pflichten auf Unternehmen in Deutschland zu. Die Rechtsanwälte von Spirit Legal unterstützen und beraten Sie umfassend bei der schrittweisen Umsetzung Ihrer Informations-, Dokumentations- und Schutzpflichten nach DSGVO.

Externer Datenschutzbeauftragter Dresden: Für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens

Neben dem rechtskonformen Umgang mit Kundendaten haben Unternehmen auch das Recht der eigenen Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten – von der Verwendung persönlicher Daten von Bewerbern im Recruiting-Prozess über die eigentliche Tätigkeit am Arbeitsplatz bis zum Verlassen des Unternehmens. Bisher ist der Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich nicht abschließend geregelt, ein Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist bisher noch nicht umgesetzt worden, trotz der wünschenswerten Zielsetzung (aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung):

"Durch klarere gesetzliche Regelungen soll die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und  Beschäftigte erhöht werden. So sollen einerseits die Beschäftigten vor der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer per sonenbezogenen Daten geschützt werden, andererseits soll das Informationsinteresse des Arbeitgebers beachtet werden. Beides dient dazu, ein vertrauensvolles Arbeitsklima zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten am Arbeitsplatz zu unterstützen."

Mangels gesetzlicher Regelung sind eine Vielzahl verschiedener Vorschriften, Grundsatzurteile und Richtlinien zu berücksichtigen. Gerade in größeren und mitbestimmten Unternehmen sind Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten, denn diese können Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz enthalten, die von Datenschutzbeauftragten auf ihre Einhaltung zu prüfen sind. Der Gestaltungsspielraum von Unternehmern auch in der Region Dresden wird inhaltlich unter anderem durch den Schutz des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer begrenzt, § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG, oder gegebenenfalls durch mittels Tarifvertrag geregelte Arbeitsbedingungen, § 77 Abs. 3 BetrVG.

Praktische Beispiele: Eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist beispielsweise nur für bestimmte Zwecke, z. B. aus Sicherheitsgründen oder wenn es zu Diebstählen oder Belästigungen kommt, zulässig. Entsprechende Pläne zur Videoüberwachung müssen vorab dem (externen) Datenschutzbeauftragten zur Kontrolle vorgelegt werden. Der Einsatz von Software zur Überwachung der Computertätigkeit des Angestellten ist grundsätzlich nicht ohne ihr Wissen erlaubt, enge Ausnahmen davon bestehen jedoch im Bereich der IT-Sicherheit. Werden Daten für eine Bewertung der Mitarbeiter erhoben, verarbeitet und ausgewertet, ist hierfür gegebenenfalls Absprache mit dem Betriebsrat zu halten. Wie auch bei Bewerbungsgesprächen sind bei der Mitarbeiterbewertung persönliche Fragen – beispielsweise nach der Familienplanung, Parteizugehörigkeit oder Social-Media-Accounts – unzulässig.

Datenschutzbeauftragter Dresden: Mitarbeiter eines Unternehmens an der Rezeption
Datenschutzbeauftragter Dresden: Franziska Weber, zertifizierte Datenschutz-Expertin (TÜV) und Rechtsanwältin bei Spirit Legal

Datenschutz und Wettbewerbsrecht: Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung

Viele Datenschutzbeauftragte verfügen nicht über die erforderlichen juristischen Fachkenntnisse zum Zusammenspiel von Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht. Entsprechend überrascht reagieren sie auf Gerichtsentscheidungen, die das Spannungsfeld von "abmahnfähigen", also wettbewerbsrechtlich relevanten Datenschutzverstößen zum Gegenstand haben. Unsere im Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung an der Schnittstelle von Wettbewerbsrecht und Datenschutz. Neben zahlreichen Fachvorträgen und juristischen Aufsätzen haben sie auch entsprechend einschlägige gerichtliche Erfahrungen. Das ist hilfreich, wenn man mit der Kasuistik der deutschen Oberlandesgerichte zum Verhältnis von Telemediengesetzt (TMG) und Wettbewerbsrecht (UWG) umgehen muss.

Bereits im Jahr 2013 hat das Oberlandesgericht Hamburg mit einem Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12 entschieden, dass eine fehlende bzw. unzutreffend Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten auf Telemedien (Websites, Apps etc.) einen Wettbewerbsverstoß darstellt und somit Konkurrenten und Wettbewerbsverbände derartige Verstöße abmahnen können. Der genaue Wortlaut der Entscheidung:

"§ 13 TMG, wonach der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs u.a. über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten hat, ist eine im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG das Marktverhalten regelnde Norm. Denn nach den Erwägungsgründen der dieser Norm zugrundeliegenden Datenschutzrichtlinie 95/46/EG soll durch die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen jedenfalls auch die wettbewerbliche Entfaltung des Mitbewerbers geschützt werden. Den Erwägungsgründen zur Richtlinie ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die in § 13 TMG geregelten Aufklärungspflichten auch dem Schutz der Verbraucherinteressen bei der Marktteilnahme dienen, weil sie den Verbraucher über die Datenverwendung aufklären und dadurch seine Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit beeinflussen."

Unsere im Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Datenschutzbeauftragte haben seit 2013 eine Vielzahl von Entscheidungen erstritten, in denen das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg sowie das Landgericht Berlin diese Rechtsauffassung bestätigt haben. Nun reihte sich das Landgericht Köln (Beschluss vom 26.11.2015, Az.: 33 O 230/15), eines der bekanntesten Gerichte im Wettbewerbsrecht, mit einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz in die Gruppe der Gerichte ein, die Verstöße gegen § 13 TMG als Wettbewerbsverstoß ansehen. Dies ist zwar keine Überraschung aber ein deutliches Signal an alle Webseitenbetreiber, ihre Datenschutzhinweise zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Auch hierfür bedarf es nicht nur der Expertise im Datenschutz, sondern auch der Erfahrung im Wettbewerbsrecht.

Wir als externe Datenschutzbeauftragte in Dresden für Ihr Unternehmen

Der Datenschutzbeauftragte wirkt im Unternehmen mit, um alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Als externer Datenschutzbeauftragter beraten die Rechtsanwälte des Leipziger Standorts von Spirit Legal in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit und unterstützen die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften nach europäischem, bundesdeutschem und sächsischem Recht. Das beinhaltet unter anderem die Überwachung der Anwendung von zentralen Programmen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Um Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, mit den Vorschriften über den Datenschutz und den Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen, veranstalten wir unter anderem bundesweite Schulungen, In-House-Seminare in Dresden und Webinare. Spirit Legal übernimmt außerdem die Dokumentation und Bereitstellung von internen Verfahrensübersichten und Verfahrensverzeichnissen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Weist die automatisierte Datenverarbeitung besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen auf, wird zudem eine Vorabkontrolle durchgeführt. Neben maßgeschneiderten Lösungen und ergänzend zur individuellen Beratung bietet Spirit Legal im Bereich Datenschutzbeauftragter für kleine und mittelständische Unternehmen aus Dresden faire Paketlösungen an. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Treten Sie mit uns in Kontakt

Sie erreichen uns wochentags an unserem Leipziger Standort, rund um die Uhr per Telefon und natürlich jederzeit über E-Mail oder unser Kontaktformular.

SPIRIT LEGAL Fuhrmann Hense Partnerschaft von Rechtsanwälten
Neumarkt 16-18, D-04109 Leipzig
Tel.: +49 (0) 341 - 39297890
Fax: +49 (0) 341 - 39297899
E-Mail: info@spiritlegal.com

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: