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Externer Daten­schutz­beauftragter in Leipzig

Externer Datenschutzbeauftragter in Leipzig: Spirit Legal Rechtsanwälte

Als externe Daten­schutz­beauf­tragte beraten die Daten­schutz­experten und Rechts­anwälte des Leipziger Standorts von Spirit Legal in allen Fragen des Daten­schutzes und der Daten­sicherheit und unterstützen die Einhaltung der geltenden Daten­schutz­vorschriften nach euro­päischem Recht sowie nach Bundes- und Landesrecht.

Ihr Startplan für Rechts­sicherheit im Daten­schutz:

  1. Kostenlose Erstberatung in unserer Kanzlei im Zentrum Leipzigs
  2. Kosten externer Datenschutz­beauftragter ab 99,00 EUR / Monat
Jetzt Erstberatungs­termin vereinbaren:  +49 (0) 341 39 29 78 90

Spirit Legal Rechts­anwälte sichern Ihren Datenschutz

Ob Einzel­unter­nehmer oder börsen­notierte Aktien­gesell­schaft – wer in Deutschland mit personen­bezogenen Daten arbeitet, muss die Daten­schutz­vor­schriften der Europäischen Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) sowie des Bundes­daten­schutz­gesetzes (BDSG), der Landes­daten­schutz­gesetze und der Sozial­gesetz­bücher (SGB) befolgen. Der sorgsame Umgang mit Daten von Kunden­ und Beschäf­tigten gehört zu den unter­nehmerischen Sorgfalts­pflichten.

Datenschutz­rechtlich besonders brisant sind:

  • Kunden­ver­wal­tungen und Customer-Relation­ship-Manage­ment-Systeme (CRM), z.B. Sales­force oder Zen­desk
  • Enterprise -Resource-Planning-Systeme (ERP) wie Micro­soft Dynamics, SAP oder Oracle
  • Human Resources Information Systems (HRIS) wie SAP Success Factors
  • Schnitt­stellen zu Zahlungs­dienst­leistern und Payment-Service-Providern (PSP)
  • Drittdienst­leister-An­wendungen zur Besucher­analyse ihrer Website wie Google Analytics, Adobe Analytics oder Facebook Pixel
  • Zeiterfassungs­einrichtungen
  • Video­erfassungs- und Video­überwachungs­systeme
  • Onlinemarketing-Aktivitäten wie Conversion-Tracking, Affiliate­marketing, Programmatic Advertising, Custom Audiences und Social Media
Peter Hense ist Head of Data and Technology Partner bei Spirit Legal

Spirit Legal Rechts­anwälte sind als externe Daten­schutz­beauftragte gegenüber einer inner­betrieb­lichen Lösung die wirtschaft­lichere Alternative:

  • Wir zählen im Gegensatz zu betrieblichen Daten­schutz­beauftragten nicht zu den "Unkündbaren".
  • Wir verfügen über langjähriges und inter­disziplinäres Experten­wissen.
  • Wir unterliegen der beruflichen Ver­schwiegen­heits­verpflichtung.

Drei nicht zu unter­schätzende Vorteile der Bestellung externer Daten­schutz­beauftragter in Sachsen.

Sprechen Sie uns an:  +49 (0) 341 39 29 78 90
Maria Fetzer ist Rechtsanwältin, Datenschutzexpertin (CIPP/E) bei Spirit Legal Rechtsanwälten
Nur wer Arbeitsrecht versteht, Urheberrechte erkennt, Haftungsprivilegien im Medienrecht beachtet, Compliance-Pflichten aus dem TKG umsetzt und steuerliche Fragen korrekt bewertet, kann auch im Datenschutz umfassend beraten. Wir können das.

Unsere Leistungen als externe Daten­schutz­beauftragte

Schulung

Wir schulen fach­kundig, praxis­nah und branchen­spezifisch Ihre Unter­nehmens­mitarbeiter. Die Daten­schutz-Seminare führen wir bundes­weit, In-house oder als Online-Webinare durch. Wir unter­stützen professio­nelles E-Learning in Unter­nehmen.

 Dokumentation

Wir über­nehmen für Ihr Unter­nehmen die Doku­mentation von Daten­verarbei­tungs­vorgängen und das Data Contract Management. Wir erstellen und prüfen Verzeichnisse der Ver­arbei­tungs­tätigkeiten nach Art. 30 DSGVO, Lösch­konzepte nach DIN 66398, Daten­schutz­informationen nach Art. 12, 13 und 14 DSGVO gemäß international geltender Standards (ISO/IEC 29184) sowie Daten­schutz­folge­abschätzungen (DSFA) bzw. Data Protection Impact Assessments (DPIA) auf Basis aktueller europäischer (z.B. ICO, CNIL, AEPD) oder deutscher Standards (SDM).

 Kontrolle und Auditierung

Wir prüfen und auditieren kritische Bereiche oder auditieren Gesamt­unternehmen zum Nachweis daten­schutz­rechtlicher Compliance und zur Vermeidung von Rück­stellungen. Wir arbeiten Hand in Hand mit Wirtschafts­prüfern, um daten­schutz­rechtliche Problem­felder zu entschärfen und Rück­stellungen zu vermeiden. Weist Ihre Daten­­verarbeitung besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen auf, führen wir für Ihr Unternehmen die zwingend erforderlichen Daten­schutz­folge­abschätzungen (DSFA) durch.

Sprechen Sie uns für eine Zusammen­arbeit an, wir haben stets kreative und intelligente Lösungen auch für hochaktuelle Themen im Bereich Kunden­daten, Gesundheits­daten und internatio­nalem Daten­transfer.

Julia John ist Rechtsanwältin und Zertifizierte Datenschutzbeauftragte bei Spirit Legal

Wussten Sie, dass Sie als Geschäfts­führer oder Vorstand auch neben der juristischen Person (GmbH, AG etc.) persönlich haften, wenn Sie nicht alle Maß­nahmen zum Daten­schutz ergriffen und alle Richt­linien betreffend den Schutz von Daten vor Bedrohungen und Schäden im Bereich der Informations­technik ergriffen haben?

Praxistipp: In vielen Fällen sind Unter­nehmen bereits durch die Policen ihrer Haft­pflicht- und Spezial­versicherer verpflichtet, Daten­schutz­beauftragte zu bestellen. Verstoßen sie gegen diese Ver­pflichtungen, können im Schadens­fall Versicherungs­leistungen reduziert oder gestrichen werden. Prüfen Sie daher genau ihre Versicherungs­bedingungen und vermeiden Sie böse Überraschungen.

Franziska Weber ist Rechtsanwältin und Wirtschaftsjuristin bei Spirit Legal

Neben dem rechts­konformen Umgang mit Kunden­daten haben Unternehmen auch das Recht der eigenen Beschäftigten auf informationelle Selbst­bestimmung zu beachten – von der Verwendung persönlicher Daten von Bewerbern im Recruiting-Prozess über die eigentliche Tätigkeit am Arbeits­platz bis zum Verlassen des Unternehmens.

Mangels gesetz­licher Regelung sind eine Viel­zahl verschiedener Vor­schriften, Grund­satz­urteile und Richt­linien zu berück­sichtigen. Gerade in größeren und mit­bestimmten Unter­nehmen sind Tarif­verträge und Betriebs­vereinbarungen zu beachten, denn diese können Regelungen zum Beschäf­tig­tendaten­schutz enthalten, die von Daten­schutz­beauftragten auf ihre Ein­haltung zu prüfen sind.

Praktisches Beispiel: Eine Video­über­wachung am Arbeits­platz ist beispiels­weise nur für bestimmte Zwecke, z. B. aus Sicher­heits­gründen oder wenn es zu Dieb­stählen oder Belästigungen kommt, zulässig. Entsprechende Pläne zur Video­überwachung müssen vorab dem (externen) Daten­schutz­beauftragten zur Kontrolle vorgelegt werden.

Benötigen Sie Hilfe?  info@spiritlegal.com
Tilman Herbrich ist Rechtsanwalt und Privacy Expert bei Spirit Legal

Daten­schutz vor Gericht: Fehlende Ein­willigung in Daten­verar­beitung durch Google, Face­book und andere Tracking­anbieter

Wer Daten ohne aus­reichende Rechts­grundlage verar­beitet, verstößt nicht nur gegen die DSGVO, sondern auch gegen Vor­schriften des deutschen Delikts­rechts. Betroffene können vor Gericht auf Unter­lassung, Auskunft und Schadens­ersatz klagen, wenn z.B. Google Analytics auf einer Website ohne informierte Ein­willigung ein­gesetzt wurde.

Fehlende bzw. unzutreffende Hinweise zum Umgang mit personen­bezogenen Daten auf Telemedien (Websites, Apps etc.) werden auf diese Weise zu einem Bumerang für Unter­nehmen.

Unsere im Daten­schutz­recht speziali­sierten Rechts­anwältinnen, Rechts­anwälte sowie Daten­schutz­beauftragte haben seit 2013 eine Vielzahl von Verfahren betreut, in denen Gerichte derartige Verstöße sanktioniert haben. Details finden Sie zum Beispiel in diesem Fach­beitrag zu einer Ent­scheidung des Landgerichts Dresden zum Einsatz von Google Analytics ohne das Attribut „anonymizeIP“. Qualifizierte Beratung im Daten­schutzrecht erfordert mehr als nur Expertise im Datenschutz. Erfolgreiche Beratung bedarf vor allem der Erfahrung im Zivil­recht, Wett­bewerbs­recht, Verwaltungs­recht, Straf­recht und Prozess­recht.

Sprechen Sie uns an:  +49 (0) 341 39 29 78 90
Anna Wiesinger ist Wirtschaftsjuristin, Privacy Expert bei Spirit Legal
Zunächst bauen wir ein Wissensmanagement-System auf, qualifizieren Ihre Mitarbeiter und etablieren Organisationsstrukturen im Datenschutz. Danach reduzieren wir die Beratung Schritt für Schritt und greifen nur in besonders komplexen Fällen ein.

Unsere Aufgaben in Ihrem Unternehmen

  • Erstellung von Verzeich­nissen von Verar­beitungs­tätig­keiten nach Art. 30 DSGVO
  • Überprüfung und Erstellung von Betriebs­verein­barungen (kollektives Arbeits­recht)
  • Aufbau von Datenschutz­management­systemen
  • Non Disclosure Agreements nach Geschäfts­geheimnis­gesetz und daten­schutz­rechtliche Vertraulich­keits­verpflich­tungen
  • Datenschutz-Folgeab­schätzungen (DSFA)
  • Erstellung Sicherheits­konzepte
  • Durchführung von Risiko­analysen und Datenschutz-Audits
  • Betroffenen­kommuni­kation
  • Aufbau von Consent Management Plattformen
  • Einwilligungs- und Vertrag­smanagement
  • Privacy by Design und Privacy by Default
  • Vertrags­gestaltung bei Out­sourcing und Cloud-Computing
Sabrina Otto ist Rechtsanwältin bei Spirit Legal
Ob High-Tech oder Low-Tech, wir sind bereit für Sie. Als rechtliche Experten für ERP, CRM, Cloud, Apps, Soziale Netzwerke, SEA, SEO und Webanalyse helfen wir Unternehmen, das Rückgrat ihres Geschäftsmodells rechtlich abzusichern.

  Ihre Spirit Legal Vorteile

  Keine hohen Personalkosten

  Zertifiziertes Fachwissen & Erfahrung

  Immer ein Ansprech­partner mit kurzer Reaktionszeit

  Volle Kostenkontrolle

  Gesicherte Qualität der Arbeits­ergebnisse in allen spezifischen Bereichen

Treten Sie mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Sie erreichen uns wochentags rund um die Uhr per Telefon und natürlich jederzeit über E-Mail oder unser Kontaktformular.

Spirit Legal ist eine renommierte Rechtsanwaltssozietät, spezialisiert auf Datenschutz und Technologierecht, mit Sitz in Leipzig. Wir beraten Startups, mittelständische Unternehmen sowie Konzerne nicht nur bundesweit, sondern auch international zu allen Fragen des Datenschutzrechts - kompetent, umfassend und auf Augenhöhe. Sprechen Sie uns an!

 

Datenschutz für Unternehmen in Leipzig: Spirit Legal Rechtsanwälte

SPIRIT LEGAL Fuhrmann Hense Partnerschaft von Rechtsanwälten
Neumarkt 16-18 04109 Leipzig, Germany 
Tel.: +49 (0) 341 - 39297890
E-Mail: info@spiritlegal.com

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

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Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: