Externer Datenschutzbeauftragter Reisebüro: Wir schützen Ihre Daten
Ob Vegetarierer oder Veganer, Tropen-, Kreuzfahrt- oder Golfliebhaber, Pauschal- oder Individualreisender, es gibt kaum etwas, das Reisebüros nicht über ihre Kunden wissen. Doch dieses Wissen hat seinen Preis, denn wer Daten sammelt, der muss sie auch schützen. Das gilt für Hotels, Fluganbieter und Reisebüros gleichermaßen. Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet - und das gilt ausnahmslos für jedes Reisebüro - ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das kann innerbetrieblich erfolgen oder extern, wobei sich Experten einig sind, dass die Bestellung eines externen Datenschutzbauftragten für ein Reisebüro maßgebliche Vorteile mit sich bringt.
Externer Datenschutzbeauftragter Reisebüro: Vorteile im Überblick
Volle Kostenkontrolle | Keine hohen Personalkosten |
Spart Zeit und Geld | Immer ein Ansprechpartner: Kein urlaubs- oder krankheitsbedingter Ausfall |
Fachwissen (zertifiziert) | Planbare Kosten für das Geschäftsjahr |
umfangreiches Know-how und Erfahrung | Haftung durch den externen Datenschutzbeauftragten |
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Mit einem externen Datenschutzbeauftragten ist Ihr Reisebüro auf der sicheren Seite
Jedes Reisebüro verarbeitet personenbezogene Daten, beispielsweise Name und Alter, seiner Kunden. Dem Datenschutz im Reisebüro wird daher eine große Bedeutung zuteil, insbesondere mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Mit der ab 25. Mai 2018 unionsweit geltenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt eine Vielzahl neuer Pflichten auf Reisebüros zu. Darüber hinaus werden von nun an, Verstöße gegen den Datenschutz mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. Euro geahndet - kaum ein Reisebüro kann sich Bußgelder in dieser Größenordnung leisten. Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Reisebüro sind Sie hingegen auf der sicheren Seite, denn der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt diese Haftung.
Was ändert sich mit der DSGVO für Ihr Reisebüro?
Sie mögen sich nun fragen, ob die Datenschutzgrundverordnung auch in Ihrem Reisebüro angewandt werden muss. Die Antwort ist ganz klar: Ja, das muss sie, ganz unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten oder Ihres Umsatzes.
Das ändert sich nun:
Ausweitung der Nachweis- und Dokumentationspflicht: Alle personenbezogegenen Datenverarbeitungstätigkeiten müssen im Reisebüro so dokumentiert werden, dass sie jederzeit der Datenschutzbehörde vorgelegt werden können.
Einwilligungen erneut einholen: Reisebüros müssen die von Kunden erteilten Einwilligungen auf Rechtskonkormität mit der Datenschutzgrundverodnung überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.
Unterrichtungspflicht: Wofür werden meine Daten verwendet, wie werden sie gespeichert, wer hat Zugriff darauf? Werden Sie ins außereuropäische Ausland übermittelt und wie kann ich sie löschen lassen? All diese Fragen müssen Reisebüros ihren Kunden fortan verständlich darlegen.
Meldepflicht: Datenpannen müssen der zuständigen Landesbehörde gemeldet werden.
Datentransfer außerhalb der EU: Ein Reisebüro, das beispielsweise Daten in die USA transferiert, muss sicherstellen, dass die Daten dort mit dem gleich Datenschutzniveau behandelt werden. Bei Verstößen des Dienstleisters wird das Reisebüro in Haftung genommen und mit Inkrafttreten der der DSGVO droht eine Gedstrafe von bis zu 20 Mio. Euro.
Verschärfung des Rechts auf Vergessenwerden: Die Fristen zum Löschen personenbezogener Daten sind von jedem Reisebüro von nun an zwingen einzuhalten, andernfalls drohen empfindliche Strafen.
Spirit Legal unterstützt Ihr Reisebüro als externer Datenschutzbeauftragter in folgenden Bereichen
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Überprüfung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen |
Datenschutzmanagement/-organisation, Sicherstellung der Dokumentation | Datenschutz-Folgeabschätzung |
Nachfolgeregelung zu §5 BDSG | Erstellung oder Anpassung des Krisenaktionsplanes für Datenpannen |
Transparenzpflichten und Betroffenenkommunikation | Einwilligungs- und Vertragsmanagement |
Outsourcing und Cloud Computing | Erstellung und Anpassung von Sicherheitskozepten |
Externer Datenschutzbeauftragter: Bei uns schon ab 99,00 EUR im Monat
Sie benötigen kompetente Unterstützung für Ihr Unternehmen im Datenschutz? Die Rechtsanwälte von Spirit Legal erarbeiten passgenaue Lösungen und unterstützen Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte. Sie erreichen uns wochentags an unserem Leipziger Standort, rund um die Uhr per Telefon und natürlich jederzeit über E-Mail oder unser Kontaktformular.
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