Was sind Fake News?
Fake News sind Nachrichten und Meldungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen, die vom Urheber zu finanziellen und/oder politischen Zwecken verbreitet werden. Das Gefährliche an Fake News: Sie sollen instrumentalisieren und sind auf den ersten Blick nicht sofort als falsche Tatsachenbehauptungen zu erkennen.
Fake News verbreiten sich online rasant über soziale Netzwerke. So wundert es kaum, dass immer mehr Stimmen laut werden, die neue Gesetze und Regelungen fordern, um das Verbreiten von Fake News zu bestrafen. Was dabei oftmals vergessen wird: Schon heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten juristisch gegen Fake News vorzugehen.
Rechtliche Möglichkeiten aktuell gegen Fake News vorzugehen
Ob als betroffene einzelne Person, als betroffene Politikerin, als betroffener Politiker, ob als Unternehmen oder als betroffener Verein, über wen Fake News verbreitet werden, der hat auch nach der aktuellen Rechtslage viele Möglichkeiten sich juristisch gegen die Unwahrheiten zu wehren.
Die drei wichtigsten Bedingungen, um juristisch gegen Fake News vorgehen zu können, sind:
- dass man persönlich, als Unternehmen, als Institution oder als Partei von einer solchen Falschmeldung betroffen ist. Denn nicht jeder kann gegen jede beliebige Falschmeldung vorgehen, sondern man muss in der Falschmeldung selbst vorkommen und darin benannt werden oder erkennbar sein.
- dass sie eine unwahre Tatsachenbehauptung und/oder eine Beleidigung enthält. Als unwahre Tatsache ist jede Verbreitung von Fakten anzusehen, die so nicht stimmen oder frei erfunden sind.
- dass der Autor der Falschmeldung identifiziert werden kann.
Abhängig von den Voraussetzungen und vom Einzelfall gibt es vielfältige Möglichkeiten gegen den Autor beziehungsweise die Plattform über die, die Fake News verbreitet werden, vorzugehen. Es wäre zum Beispiel möglich
- einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen,
- einen Widerruf zu fordern,
- Entschädigung zu verlangen (Schmerzensgeld),
- eine Gegendarstellung zu erwirken,
- das Entfernen beziehungsweise Löschen der Fake-News einzufordern.
Reagieren Autor und/oder Betreiber der Verbreitungsplattform nicht auf die Abmahnung, bleibt noch immer die Möglichkeit, bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen oder eine Hauptsacheklage einzureichen.
Fake News in Sozialen Netzwerken
Oftmals werden Fake News über Soziale Netzwerke, wie Facebook oder Twitter verbreitet. Der Autor von Fake News kann dann nur in selten Fällen vollständig und schnell identifiziert werden. Daher ist der erste Schritt dann zumeist, gegen die Sozialen Netzwerke direkt vorzugehen und sie zur Löschung aufzufordern.
Nach dem Gesetz sind Soziale Netzwerke nur dann zur Löschung verpflichtet, wenn sie Kenntnis von der Rechtsverletzung haben oder darauf hingewiesen werden. Dann muss das Netzwerk die rechtswidrigen Inhalte entfernen. Jedoch zeigen die Erfahrungen aus der Praxis, dass es häufig lange dauern kann, bis Facebook & Co. reagieren. Um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen, ist daher oftmals das Hinzuziehen anwaltlicher Unterstützung sinnvoll.
Wie gegen Fake News juristisch vorgegangen werden kann, ist immer stark vom Einzelfall abhängig. Einen Gegendarstellungsanspruch, wie er aus der klassischen Presse bekannt ist, gibt es gegenüber von Facebook und Co. bisher jedoch nicht. Wie man hört, versucht Facebook momentan aber eigene Mechanismen auf der Plattform zu implementieren, um sich besser gegen Fake News zu wappnen.
Ein Gesetz gegen Fake News?
Ein spezielles Gesetz gegen Fake News in Sozialen Medien gibt es bislang noch nicht.
Fake-News sind unwahre Tatsachenbehauptungen, die für den Leser auf den ersten Blick nicht sofort als solche enttarnt werden können – und daraus ergibt sich auch ein juristisches Problem: Die behaupteten Tatsachen müssen objektiv auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Doch nicht immer lässt sich eine Falschmeldung auch tatsächlich einwandfrei als solche enttarnen, erst recht nicht für Facebook selbst. Denn Fake News sind nur in wenigen Fällen komplett als unwahre Tatsachenbehauptung zu identifizieren. In der Realität ist es vielmehr so, dass nur Teile der Fake News unwahre Tatsachenbehauptungen sind, während andere Teile auf tatsächlichen Sachverhalten basieren.
Ein Gesetz gegen Fake News, das über die bisherigen Regelungen hinaus geht, ist unserer Einschätzung nach unwahrscheinlich, da es schon heute rechtlich zahlreiche andere Möglichkeiten gibt, gegen die Falschmeldungen vorzugehen. Vorstellbar ist aber, dass beispielsweise ein eigener Gegendarstellungsanspruch für in Sozialen Netzwerken verbreitete Fake News geschaffen wird.