Filmproduktion ist ein Hochrisikogeschäft in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Ohne den Abschluss gewisser Lizenzverträge besteht stets die Gefahr, das Produkt am Ende nicht rechtssicher verwerten zu können. Dies wäre aus Sicht aller Beteiligten misslich: Erlösbeteiligungen könnten mangels Erfolg des Films nicht gezahlt werden, die Produzenten blieben auf ihren vorgeschossenen Kosten sitzen. Auch im nachgelagerten Bereich des Rechtehandels oder der Verwertung eines Films kommt der genauen Ausgestaltung der Lizenzbedingungen eine erhebliche Bedeutung zu.
Spirit Legal Rechtsanwälte erstellen professionelle Verträge für Filmproduzenten und Filmverwerter und setzen Ihre Rechte durch.
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Rechtsberatung für Filmschaffende
Das Urheber- und Medienrechts-Team von Spirit Legal Rechtsanwälte aus Leipzig unterstützt seit vielen Jahren Filmschaffende und Kreative wie Regisseure, Kameraleute, Drehbuchautoren oder Schauspieler in allen rechtlichen Fragen rund ums Filmrecht. Wir beraten in jeder Phase von der Entwicklung über die Finanzierung bis zur Herstellung und Verwertung eines Films.
- Wir erstellen und verhandeln Lizenzverträge: Optionsvertrag und Verfilmungsvertrag, Drehbuchvertrag, Produktionsvertrag, Regievertrag, Verwertungsvertrag.
- Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um die Filmfinanzierung, etwa durch Filmförderung, Ko-Finanzierung oder Pre-Sales.
- Wir stehen bei allen rechtlichen Herausforderungen während der Filmproduktion an Ihrer Seite, etwa zu Drehgenehmigungen, Arbeits- oder Mietverträgen, Umgang mit fremden Inhalten.
- Wir beraten bei Auftragsproduktionen und Ko-Produktionsverträgen, auch mit internationalen Partnern.
- Wir helfen bei der Wahrung der Rechte am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte.
- Wir verhandeln mit Verwertern: Filmverleih, Filmvertrieb, Video-on-Demand-Anbieter, Sendeunternehmen, Rechtehändler, Weltvertrieb.
- Wir beraten Sie zu Filmmusikverträgen und Verwertungsgesellschaften.
- Wir machen Ansprüche bei verletzten Urheberrechten, etwa auf angemessene Vergütung, Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz geltend und setzen sie durch.
Filmrechtsfragen, die Sie mit unserer Hilfe bald selbst beantworten können:
- Was passiert mit meinen Rechten am Film?
- Wie kann ich einen Film verwerten?
- Wie werde ich bezahlt?
- Ist meine Vergütung angemessen?
- Welche Vertragsklauseln sind branchenüblich?
- Wie kann ich mich gegen Verletzungen meines Urheberrechts zur Wehr setzen?
- Darf ich in meinem Film fremdes Filmmaterial wie Found Footage oder User-Generated Content benutzen?
Treten Sie mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sie erreichen uns wochentags rund um die Uhr per Telefon 0341-39297890 und natürlich jederzeit über E-Mail oder unser Kontaktformular.