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Seminar: EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in der Praxis

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in Europa neu. Mit der EU-DSGVO kommt eine Vielzahl neuer Pflichten auf Unternehmen in Deutschland zu. Sie müssen bis zum 25. Mai 2018 in jedem Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, umgesetzt sein. Wir unterstützen Sie mit unserem Seminar zur EU-Datenschutzgrundverordnung bei der Umsetzung und Implementierung in Ihrem Unternehmen.

Inhouse Seminar von Spirit Legal: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Praxis

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit unserem Workshop erfolgreich umsetzen: Vorteile

Unser Seminar "EU-Datenschutzgrundverordnung erfolgreich umsetzen" ist praxisorientiert und branchenspezifisch.

Workshop Inhouse bei Ihnen vor Ort oder als Webinar.

 Sie erhalten von uns Handreichungen in Form von Fragebögen, Tabellen und Checklisten.

Seminar EU-DSGVO in der Praxis: Inhalt

 Seminar und Workshop

  • Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der Verordnung
  • Einwilligung
  • Profiling
  • Pseudonymisierung
  • Besondere Arten personenbezogener Daten
  • Recht auf Vergessenwerden und Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Privacy by Design und Privacy by Default
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • Dokumentationspflichten und Data Governance
  • Codes of Conduct und Zertifizierungen
  • Outsourcing und internationale Datentransfers
  • One-Stop-Shop
  • Cybersecurity und Meldepflichten bei Datenpannen
  • Sanktionen bei Verstößen

Zusatzmodule

  • Online-Marketing (Tracking & Werbung)
  • Smart City, Smart Government
  • EU-DSGVO im Gesundheits- und Sozialwesen
Seminar Datenschutzgrundverordnung, DSGVO: Datenschutz ist Kapitalschutz

Seminar DSGVO / EU-Datenschutzgrundverordnung: Referenten und Kosten

Peter Hense, Referent Seminar: "EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis", Spirit Legal

Peter Hense ist Rechtsanwalt und Partner bei Spirit Legal. Er berät bekannte nationale und internationale Unternehmen unter anderem an der Schnittstelle von IT und Datenschutz. Als Referent des Seminars "EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in der Praxis" vermittelt er Ihnen fachkundiges Praxiswissen verständlich und kompetent.

Julia John, Referent Seminar: "EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis", Spirit Legal

Julia John ist Rechtsanwältin bei Spirit Legal und TÜV-zertifizierte Datenschutzexpertin. Sie unterstützt Unternehmen mit ihrer Expertise in Datenschutz, Risk Management, Compliance und IT-Recht und vermittelt Ihnen während des Seminars anhand von zahlreichen praktischen Anwendungsbeispielen fundiertes Fachwissen.

Kosten Inhouse-Seminar "EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis"

3.800 EURO zzgl. MwSt. / Ganztags-Workshop zur DSGVO

Termine, mehr Informationen oder DSGVO-Seminar buchen - Sprechen Sie uns an!

Sie erreichen uns wochentags an unserem Leipziger Standort, rund um die Uhr per Telefon und natürlich jederzeit über E-Mail oder unser Kontaktformular.

SPIRIT LEGAL Fuhrmann Hense Partnerschaft von Rechtsanwälten
Neumarkt 16-18 04109 Leipzig, Germany 
Tel.: +49 (0) 341 - 39297890
Fax: +49 (0) 341 - 39297899 
E-Mail: info@spiritlegal.com

 

Implementierung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Unternehmen: Anwendungsbereich, Einwilligung und Pseudonymisierung

In unserem Seminar zur EU-Datenschutzgrundverordnung erläutern wir Ihnen, wo die DSGVO gilt und unter welchen Voraussetzungen. Auf diese Weise erhalten Sie einen umfassenden Einblick in den räumlichen und sachlichen Anwendungsbereich der EU-DSGVO.

Darüber hinaus wendet sich der Workshop auch ausführlich dem wichtigen Thema der Einwilligung zu, denn Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz. Ein elementares Grundrecht, das nicht verletzt werden darf. Egal, ob Unternehmen, Behörde, Kommune oder Krankenhaus, wer personenbezogene Daten verarbeitet, der bedarf der Einwilligung des Betroffenen. Die EU-Datenschutzgrundverordnung legt ganz konkret und anwendbar fest, wie diese Persönlichkeitsrechte ausgestaltet sind und wem gegenüber sie gelten. Das Seminar zur EU-Datenschutzgrundverordnung von den Datenschutzexperten von Spirit Legal gibt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Workshops einen Einblick, welche Anforderungen sich an eine rechtsgültige Einwilligung stellen und welche Informationspflichten auf Unternehmen, Behörden und andere Gesellschaften mit der EU-DSGVO zukommen.

Eine Herausforderung vor der Behörden, Kommunen aber auch Unternehmen mit Inkrafttreten der EU-DSGVO stehen, ist der Umgang mit personenbezogenen Daten. Im Seminar „EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“ zeigen wir Wege auf, wie Sie die Pflichtenlast, die aus der EU-Datenschutzgrundverordnung resultiert, verringern: Eine Möglichkeit stellt beispielsweise das Verschlüsseln von Daten dar, eine andere ist das Pseudonymisieren. Beim Pseudonymisieren werden personenbezogene Daten durch Codes ersetzt. Welche Vorteile und Nachteile die jeweiligen Methoden mit sich bringen, erklären die Datenschutzexperten von Spirit Legal praxisnah im Seminar „EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“.

Seminar „EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“: Besondere personenbezogene Daten

Besondere personenbezogene Daten gibt es nicht erst seit der EU-DSGVO. Schon das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kennt und regelt sie im §28. Zu den besonderen personenbezogenen Daten zählen rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit und Gesundheitsdaten. Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung kommen drei neue Kategorien von besonderen personenbezogenen Daten hinzu (genetische und biometrische Daten sowie Daten über das Sexualleben/die sexuelle Orientierung einer Person) und die ohnehin schon strenge Handhabung dieser Daten wird noch einmal verschärft. Datenschützer wissen: Die Verarbeitung von besonderen personenbezogenen ist grundsätzlich verboten. Daran ändert sich auch nichts mit dem Inkrafttreten der EU-DSGVO. Doch es gibt zahlreiche Unternehmen, die nicht um die Verarbeitung besonderer personenbezogenen Daten umhinkommen. Man denke hier nur an Krankenhäuser und Gesundheitsdaten. Unter welchen Bedingungen Unternehmen und Behörden diese besonderen personenbezogenen Daten verarbeiten dürfen, erklären die Rechtsanwälte von Spirit Legal im Seminar „EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“ – verständlich formuliert und sofort anwendbar.

Profiling: EU-Datenschutzgrundverordnung – das Seminar

Profiling beschreibt das (automatisierte) Erstellen von Profilen, wobei es sich dabei in der Hauptsache um Nutzprofile handelt, die auf Grundlage automatisch erhobener personenbezogener Daten unter der Bewertung von Persönlichkeitsaspekten, wie zum Beispiel dem Alter einer Person, erstellt werden. Eine Praxis, die insbesondere von E-Commerce-Unternehmen genutzt, aber auch in zahlreichen anderen Unternehmen sowie in Stadtverwaltungen angewandt wird. In der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung wird das Profiling zum ersten Mal konkret benannt und zudem besonders geregelt. Das Seminar „EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“ von Spirit Legal zeigt Ihnen die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten des Profiling auf.

Über Informationspflichten und Dokumentationspflichten im Seminar zur Datenschutzgrundverordnung

Unternehmen, Behörden, Kommunen und Sozialeinrichtungen unterliegen Informationspflichten und Personen, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden, haben ein Recht auf Auskunft. Im Bundesdatenschutzgesetz regelt der §34 BDSG jenes Auskunftsrecht, in der EU-Datenschutzgrundverordnung ist es hingegen der Art. 15 DSGVO. Wie bereits im BDSG hat auch nach der EU-DSGVO eine betroffene Person ein Recht zu wissen, ob ein für die Verarbeitung Verantwortlicher sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet. Trifft das zu, hat die betroffene Person darüber hinaus das Recht auf eine Auskunft über die Umstände der Datenverarbeitung.

Das Bundesdatenschutzgesetz kennt bereits ein „Recht auf Löschung“, das in der EU-Datenschutzgrundverordnung „Recht auf Vergessenwerden“ genannt und in Art. 17 Abs. 1 DSGVO geregelt wird. Das „Recht auf Vergessenwerden“ erweitert den Anspruchsumfang des Rechts auf Löschung. Wie Sie Ihren Informationspflichten gegenüber Betroffener rechtssicher nachkommen können, erläutern wir Ihnen in unserem Seminar „Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“.

Im Seminar „EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“ werden wir uns darüber hinaus dem Recht auf Datenübertragbarkeit zuwenden, ein Recht das mit der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 eingeführt wird und im Art. 20 normiert ist. Ab dem 25. Mai 2018 haben Betroffene das Recht „die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten“ (DSGVO). Darüber hinaus steht es den Betroffenen zu, die „Daten einem anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen […] zu übermitteln – und zwar „ohne Behinderung durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen“. Welche Anwendungsbereiche sich aus dem Recht auf Datenübertragbarkeit bei Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Behörde ergeben, erörtern wir gemeinsam mit Ihnen im Seminar „Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“.

Neben umfassenden Informationspflichten gibt es auch zahlreiche Dokumentationspflichten. Im Seminar „EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“ sprechen wir über diese ebenso wie über das Management der Verfügbarkeit, der Benutzerfreundlichkeit, der Integrität und Sicherheit von Daten in Ihrem Unternehmen (kurz: Data Governance).

Seminar „EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“ von Spirit Legal: Privacy by Design and Privacy by Default

Ein weiterer Bestandteil unseres Datenschutz-Seminars „EU-DSGVO in der Praxis“ werden die Themen Privacy by Design und Privacy by Default, also „Datenschutz durch Technikgestaltung“ und „Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellung“ sein.

Internationale Datentransfers und die EU-Datenschutzgrundverordnung

Es ist durchaus problematisch, personenbezogene Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union zu transferieren. Das bleibt auch mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 so. Wer personenbezogene Daten in sogenannte Drittstaaten übermitteln möchte, muss durch zusätzliche Sicherheitsmechanismen sicherstellen, dass dem Datentransfer ein angemessenes Datenschutzniveau zugrunde liegt. Diese Norm findet ihren Ursprung in der Annahme des Gesetzgebers, dass in Drittstaaten grundsätzlich ein schlechteres Datenschutzniveau als in der EU herrsche. Im Seminar „EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis“ erläutern Ihnen unsere Experten für Datenschutz, welche Neuerungen die DSGVO bringt und wie Sie Ihr Unternehmen bereits jetzt darauf vorbereiten können.

Codes of Conduct, Datenpannen und Sanktionen

In unserem Seminar „EU-DSGVO in der Praxis“ widmen wir uns darüber hinaus der Fragestellung, wie der Code of Conduct, also die Handlungsorientierung für Mitarbeiter, gestaltet sein muss, welche Meldepflichten bei Datenpannen herrschen und welche Sanktionen im Ernstfall bei Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung drohen.

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Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

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