UG-Gründung Leipzig: Mit Spirit Legal Rechtsanwälte leicht gemacht

UG-Gründung Leipzig – eine Gesellschaftsform mit großen Vorteilen

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG oder auch "Mini-GmbH" genannt, ist eine erst 2008 eingeführte deutsche Gesellschaftsform, die – einfach gesagt – eine GmbH mit geringerem Stammkapital ist. Mit Einführung der UG hat der Gesetzgeber auf die auch in Deutschland immer beliebter werdende Rechtsform der britischen Limited (Ltd.), die eine Haftungsbeschränkung ohne hohes Mindestkapital gewährleistet, reagiert. Im Gegensatz zu ihrer großen Schwester, der GmbH, kann eine UG bereits ab einem Stammkapital von einem Euro (EUR 1,00) gegründet werden, während es bei der GmbH mindestens 25.000 Euro sind. Dabei muss die Firma der UG, also der Name des Unternehmens, den Rechtsformzusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beziehungsweise UG (haftungsbeschränkt) tragen. Die weiteren gesetzlichen Bestimmungen zur UG befinden sich wegen der großen Nähe zur GmbH im GmbH-Gesetz, aber auch im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wie bei der „großen Schwester“ gibt es auch bei einer UG-Gründung in Leipzig zahlreiche Vorschriften zu beachten, um wirksam zum Privileg der Haftungsbeschränkung für den oder die Gesellschafter zu gelangen. Hierbei stehen Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte von Spirit Legal für Ihre UG-Gründung Leipzig mit juristischem und wirtschaftlichem Know-how beratend zur Seite.

Was es bei der UG-Gründung Leipzig zu beachten gilt

Unterschrift auf einem UG-Gründungsvertrag
Vertrag für die Gründung einer UG in Leipzig – Spirit Legal berät Sie dabei | © J-Elgaard, istockphoto.com

Der wohl wichtigste Vorteil einer UG ist die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter bei einem minimalen Startkapital ab einem Euro. Diesem schmalen Startkapital verdankt die UG auch ihren umgangssprachlichen Beinamen „Ein-Euro-GmbH“. Diese Haftungsbeschränkung bietet große Vorteile, denn die UG als juristische Person haftet allein mit ihrem Stammkapital. Aber Obacht: Dies gilt nur, wenn sie wirksam gegründet wurde. Für die Gründung einer UG gilt es, analog zur GmbH, einige Voraussetzungen zu beachten, die kumulativ vorliegen müssen. Dies sind die Gesellschaftsgründung durch einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, die Bestellung eines ersten Geschäftsführers, die Leistung der – wenn auch geringen – Mindesteinlage in vereinbarter Höhe und die Anmeldung und Eintragung im Handelsregister. Fehler bei nur einer dieser Voraussetzungen können gravierende Folgen haben, denn so lange die UG nicht wirksam gegründet wurde, bleibt es beim allgemeinen Grundsatz der Haftung mit dem vollen Privatvermögen der Gesellschafter. Daher ist es besonders wichtig, bei einer UG-Gründung in Leipzig optimal beraten zu sein. Hierzu unterstützen Sie die erfahrenen Rechtsanwälte von Spirit Legal mit juristischer Expertise und wirtschaftlichem Verständnis.

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