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Unternehmen und Arbeitsrecht in der Corona-Krise

Spirit Legal Rechtsanwälte: Unternehmen und Arbeitsrecht in der Corona-Krise

Spirit Legal Rechtsanwälte beraten nationale und internationale Startups, mittelständische Unternehmen, Behörden, öffentliche Einrichtungen und nationale und internationale Konzerne in den Bereichen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht.

In der Corona-Krise müssen Sie als Arbeitgeber harte Entscheidungen treffen, um das Überleben eines Unternehmens zu sichern. Zwangsurlaub, Kurzarbeit und Kündigungen sind vielfach unvermeidbar. Wir helfen Ihnen, alles Erforderliche schnell und rechtssicher umzusetzen.

Kurzarbeit & Kurz­arbeiter­geld

Mit der Einführung von Kurzarbeit kann auf einen vorübergehenden Arbeitsausfall und damit einhergehende Umsatzschwankungen reagiert werden, zugleich schont dies die Liquidität. Unabhängig davon, ob der Anspruch auf Kurzarbeitergeld gegenüber der Arbeitsagentur besteht, bedarf es zunächst einer arbeitsrechtlichen Grundlage für die Kurzarbeit.

Wir prüfen, ob Ihre Arbeitsverträge Ihnen das Recht als Arbeitgeber zubilligen, die Kurzarbeit einseitig anzuordnen. Ist dies nicht der Fall, bereiten wir für Sie entsprechende Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern vor.

Ist ein Betriebsrat vorhanden, so muss die Kurzarbeit und deren Modalitäten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat und bereiten alle erforderlichen Vereinbarungen vor.

Rechtssichere Kündi­gung, insb. Massen­entlas­sung­sanzeige

Stehen Sie vor der Herausforderung, die Personalkosten dauerhaft zu reduzieren? Wir unterstützen Sie, damit betriebsbedingte Kündigungen rechtssicher sind und einer Überprüfung durch die Arbeitsgerichte in Kündigungsschutzverfahren standhalten.  

Sind in Ihrem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer vorhanden, dann kann jede Kündigung vom betroffenen Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Wir helfen Ihnen, typische Fehler beim Personalabbau und betriebsbedingten Kündigungen zu vermeiden.

Massenentlas­sungs­anzeige

Soll in einem Zeitraum von 30 Tagen eine bestimmte Anzahl an Kündigungen ausgesprochen werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kündigungen der Agentur für Arbeit vorab anzukündigen. Zudem greift eine Entlassungssperre, d. h. Kündigungen sind nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit oder nach Ablauf bestimmter Fristen zulässig.

Unterbleibt die Massenentlassungsanzeige oder wird die Kündigung während der Entlassungssperre ausgesprochen, so ist die Kündigung unwirksam und kann vom Arbeitnehmer erfolgreich angegriffen werden. Neben den Prozesskosten stellt das Annahmeverzugslohnrisiko eine weitere, erhebliche finanzielle Belastung für den Arbeitgeber dar.

Wir prüfen, ob Sie zur Massenentlassungsanzeige verpflichtet sind und zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, wie die Anzeigepflicht und die Entlassungssperre vermieden werden können.

Diese Verpflichtung gilt für alle Betriebe, in denen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Sind in Ihrem Betrieb weniger als 60 Arbeitnehmer beschäftigt, so sind mehr als 5 Entlassungen innerhalb von 30 Tagen anzeigepflichtig. Sind in Ihrem Betrieb mehr als 60 aber weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt, so sind mehr als 25 Entlassungen oder Entlassungen von mehr als 10 % innerhalb von 30 Tagen anzeigepflichtig. In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern sind anzeigepflichtig mehr als 30 Entlassungen in 30 Tagen.

Stellenabbaukon­zept und Sozial­auswahl

Damit betriebsbedingte Kündigungen einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten ist es wichtig, im Vorfeld die unternehmerische Entscheidung und deren Umsetzung gerichtsfest zu dokumentieren und umzusetzen. Wir gestalten mit Ihnen das Stellenabbaukonzept und führen gemeinsam die Sozialauswahl durch.

Mitbestimmungsrecht des Betriebs­rats

Kündigungen bedürfen grundsätzlich nicht der Zustimmung des Betriebsrats, allerdings ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören (§ 102 BetrVG). Wir bereiten für Sie die Information an den Betriebsrat vor und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Gremium. Bei umfassenden Stellenabbau vertreten wir Sie im Rahmen der Verhandlungen über einen Interessenausgleich oder Sozialplan mit dem Betriebsrat.

Erforderliche behördliche Zustim­mungen

Auch gegenüber Arbeitnehmern in Mutterschutz oder Elternzeit sowie gegenüber Schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Arbeitnehmern können betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, wenn die zuständige Behörde einer solchen Kündigung zustimmt. Wir bereiten die erforderlichen Anträge samt der ausführlichen Darlegung vor und vertreten Sie im Zustimmungsverfahren gegenüber den Behörden.

Flexibilisierungs­maß­nahmen

In der aktuellen Krise sind Maßnahmen gefragt, die zu einem schnell spürbaren Entlastungseffekt führen. Welche Möglichkeiten Ihnen als Arbeitgeber zustehen, lässt sich mit einer Analyse der in Ihren Arbeitsverträgen vereinbarten Rechte & Pflichten sowie der ggf. vorhandenen Betriebsvereinbarungen kurzfristig ermitteln.

  • Abbau von Überstunden
  • Auflösung von Zeitguthaben
  • Anordnung von Betriebsurlaub
  • Vorzeitige Auflösung von Arbeitsverträgen, die in den kommenden Monaten beginnen
  • Änderungskündigungen
  • Widerruf von Leistungszusagen, die unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit oder des Widerrufs stehen
  • Ausgliederung von Beschäftigten in eine Transfer-Gesellschaft

Wir zeigen Ihnen, welche Handlungsoptionen in Ihrem konkreten Fall bestehen und bereiten alle erforderlichen Schritte und Dokumente für Sie vor.

Spirit Legal ist eine renommierte Rechtsanwaltssozietät mit Sitz in Leipzig. Wir beraten Startups, mittelständische Unternehmen sowie Konzerne nicht nur bundesweit, sondern auch international zu allen Fragen des Datenschutzrechts - kompetent, umfassend und auf Augenhöhe. Sprechen Sie uns an!

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