Henning Fangmann im Interview

Henning Fangmann verstärkt Spirit Legal im Urheber- und Leistungsschutzrecht
Foto: Nadja Eckart-Vogel

Du bist bei Spirit Legal im „Grünen Bereich“ tätig, worin besteht deine tägliche Arbeit?

Ich berate unsere Mandanten hauptsächlich im Bereich des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts. Mein Arbeitsalltag ist dabei sehr abwechslungsreich: Vom Meeting mit Mandanten über Vertragsverhandlungen bis hin zu Gerichtsterminen ist alles dabei, sodass ich von einem richtigen „Alltag“ eigentlich gar nicht sprechen kann.

Was fasziniert dich am Schutz geistigen Eigentums?

Mich fasziniert die Vielschichtigkeit der Fragestellungen und die Aktualität dieser Rechtsgebiete: Viel ist im Umbruch, es gibt ständig neue Entscheidungen oder Gesetzesvorhaben. Und der Schutz geistigen Eigentums hat auch zahlreiche Berührungspunkte zum Alltag vieler Menschen, zum Beispiel, weil man aus dem Ausland plötzlich nicht mehr seine liebste Netflix-Serie bingen kann. Da finde ich es spannend, am Ball zu bleiben und als Rechtsanwalt aktiv an der Weiterentwicklung des Rechtsgebietes mitwirken zu können.

Und was hast du bisher gemacht?

Bevor ich zu Spirit Legal stieß, war ich für drei Jahre als Syndikusrechtsanwalt in einem Unternehmen aus der Filmwirtschaft tätig. Dort konnte ich viel Erfahrung im Bereich des Urheberrechts allgemein und des Filmrechts im Speziellen sammeln. Dabei machte die Erstellung und Verhandlung umfangreicher Lizenzverträge, insbesondere im Bereich des Urheber- und Markenrechts, den Schwerpunkt meiner vorherigen Tätigkeit aus. Die Herausforderungen und Fallstricke der Lizenzierungspraxis sind mir also wohlbekannt. Diese Verträge habe ich oftmals auch mit internationalen Partnern und in englischer Sprache ausgehandelt und geschlossen. 

Nebenberuflich bin ich zudem der Wissenschaft verpflichtet, da ich derzeit noch promoviere. Ich befasse mich in der Arbeit mit der Praxis des Geoblockings für Spielfilmen. Aufgrund von Beschränkungen in vielen urheberrechtlichen Lizenzverträgen ist es etwa Video-on-Demand-Portalen meist nur in einem einzelnen Land oder Sprachraum gestattet, einen Film zum Abruf anzubieten. Aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist ein Abruf über dieses Portal dann nicht möglich. Das scheint auf den ersten Blick nicht mit dem Ideal eines europäischen Binnenmarktes vereinbar zu sein. Ich untersuche in meiner Arbeit, ob dem wirklich so ist.

Wie bist du mit Spirit Legal in Kontakt gekommen und weshalb bist du geblieben?

Vor 5 Jahren bin ich im Rahmen meines Referendariats auf Spirit Legal gestoßen und habe dann nach einem super angenehmen Gespräch mit Sabine und Peter hier meine Anwaltsstation verbracht. In den folgenden Jahren blieben wir stets in Kontakt und jetzt war einfach der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel.

Nach wenigen Tagen in der Kanzlei fühlte ich mich bereits, als wäre ich niemals irgendwo anders gewesen. Alle haben mich herzlich aufgenommen und sofort wurde ich in zahlreiche Projekte eingebunden. Alle ziehen dabei an einem Strang, jeder kann sich auf die oder den anderen verlassen und man begegnet sich auf Augenhöhe, fernab von starren Hierarchiestufen und peinlichem Gehabe – das ist für mich der #TeamSpirit.

Du hast neulich einen Jour fixe bei uns über Urheber- und Leistungsschutzrechte am Beispiel Kraftwerk vs Moses Pelham gehalten. 20 Jahre Rechtsstreit und der BGH ist aktuell bei einer Entscheidungsfindung – was macht den Fall so spannend für dich?

Viele Kreative scheuen während eines Projekts meist den Gang zum Anwalt, um mal einen Vertrag gestalten zu lassen, weil sie denken, das sei zu teuer. Dieser Fall ist für mich aber ein guter Beweis dafür, dass es am teuersten wird, wenn man gar keine Vereinbarung im Vorfeld trifft. Am Fall Kraftwerk vs Moses Pelham sieht man, wie schwierig es ist, im Urheberrecht zu eindeutigen Entscheidungen zu kommen. Im Urheberrecht und Leistungsschutzrecht ist vieles vom Einzelfall abhängig und verschiedene Gerichte sehen die gleiche Sache völlig unterschiedlich.

Wo hast du studiert und was hat dich in die Messestadt gezogen?

Ich bin vor vielen Jahren nach der Schule durch einen Zufall zum Studieren nach Leipzig gekommen. Wie so viele andere hat auch mich diese pulsierende Stadt sehr schnell in ihren Bann gezogen und jetzt, mehr als ein Jahrzehnt später, bin ich immer noch hier. Im Studium hat es mich allerdings auch mal für ein Jahr nach Budapest verschlagen.

Was machst du als junger Familienvater in der Freizeit am liebsten?

In meiner Freizeit bin ich am liebsten draußen unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad. So bin ich zum Beispiel mit meiner Familie im Sommer 1300 km mit dem Rad von Mainz nach Montpellier gefahren. Außerdem gehe ich gerne wandern oder Kanufahren. Im Alltag trifft man mich natürlich eher in den Parks oder auf den zahlreichen Spielplätzen dieser Stadt oder ausnahmsweise auch mal vorm Fernseher, wenn der VfL Osnabrück gerade spielt.

 

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