Mammutaufgabe: Erfüllung der Informationspflichten

Bild: Datenschutz-Berater.de

Die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten ist alles andere als trivial. Dies zeigt eindrucksvoll der Prüfbericht des BayLDA im Rahmen des Safer Internet Day vom 05.02.2019, wonach 75 % der insgesamt 40 geprüften Websites keine ausreichenden Informationen zu eingesetzten Tracking-Diensten bereitgestellt haben. Umsetzungsdefizite in der Praxis sind jedoch auch an anderer Stelle zu beobachten. Wie verhält es sich eigentlich mit der Zurverfügungstellung von Informationen über Verarbeitungen in der analogen Welt? Reicht es aus, wenn man lediglich eine Datenschutzerklärung auf der Website bereithält und sollte man sich nicht sicherheitshalber den Erhalt von Datenschutzinformationen bestätigen lassen?

Im Datenschutzberater 07+08/2019 schreiben Tilman Herbrich und Rosa Buchartkowski über die Mammutaufgabe: Erfüllung der Informationspflichten. Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar:

Wer sich professionell mit Datenschutz und Datensicherheit beschäftigt,
braucht aktuelle und verlässliche Informationen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung
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