• Deutsch
  • Aktuelles
  • Right of Publicity – Persönlichkeitsrechte verjähren nicht

Right of Publicity – Persönlichkeitsrechte verjähren nicht

Inhaltsverzeichnis

2,2 Milliarden Dollar für das Foto einer jungen Frau, die gerade einen Burrito verspeist – das ist die Forderung Leah Caldwells im Prozess vor dem California District Court. Leah Caldwell ist die auf dem Foto abgebildete Frau. Als sie 2006 in Denver, Colorado, in einem Burrito-Restaurant namens Chipotle ihren Burrito aß, wurde sie dabei von außen durch das Schaufenster fotografiert – ohne es zu wissen. Beim Verlassen des Restaurants wurde sie schließlich von einem Werbefotografen angesprochen, der sie um die Zustimmung zur Veröffentlichung einiger Fotos, die er zuvor aufgenommen hatte, bat (Model Release). Leah Caldwell lehnte jedoch ab, vergaß die Fotos, vergaß den Fotografen.

Fast ein Jahrzehnt nach diesem Vorfall, im Dezember 2014, betrat sie wieder eine Filiale der Chipotle-Schnellrestaurantkette. Dieses Mal in Orlando, Florida. Was sie dort vorfand, dürfte nun nicht allzu schwer zu erraten sein: Das acht Jahre alte Foto, für welches sie nie die Veröffentlichungsgenehmigung erteilt hatte, hing als Werbung an der Wand des Restaurants. Darüber hinaus fand sich Caldwell im März 2015 in zwei Chipotle-Restaurants in Kalifornien wieder und erkannte sich auf den Aufnahmen: Eine farbige Frau in weißer Kleidung, die Haare hochgesteckt und mit ihren großen Augen direkt in die Kamera schauend. Sie sagt, sie ist ohne Weiteres identifizierbar. 

 

Verletzung des Right of Publicity kann teuer werden
Wer das Right of Publicity verletzt, dem kann das teuer stehen kommen und das nicht nur in den USA.

Zudem trug Leah Caldwell dem Gericht vor, das Foto sei zu ihrem Nachteil bearbeitet worden und stellt eine Situation dar, die so nie stattgefunden hat. Denn auf dem Tisch, an dem sie auf dem Foto sitzt, stehen Flaschen mit alkoholischem Inhalt und das würde ein falsches Licht auf ihren Charakter werfen. Man würde sie womöglich mit dem Konsum alkoholischer Getränke in Verbindung bringen. Darüber hinaus wurden im Hintergrund Personengruppen hinzugefügt und die Struktur ihrer Haare mit einer Bearbeitungssoftware verändert. Im Ergebnis sieht Caldwell durch die Verwendung der Aufnahme ihr „Right of Publicity“ verletzt.

 

Fotos ohne Einwilligung veröffentlichen, kann für Fotografen auch nach Jahren noch teuer werden

 

Gut zu wissen:

Das „Right of Publicity“ ist eine eigenständige Rechtsfigur, die gegen die Verwendung personencharakteristischer Merkmale zur Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen schützt. Personencharakteristische Merkmale können zum Beispiel ein Bildnis, eine Stimme und ein Name sein. In den USA wird das Right of Publicity mit einem natürlichen Recht auf die Kontrolle der eigenen Identität gerechtfertigt. Die Person, deren Identität genutzt wird, soll auch das Recht über deren (wirtschaftliche) Kontrolle zugewiesen bekommen. Dieser Argumentation folgend ist es gerechtfertigt, dieses Recht nicht nur Prominenten, sondern jeder natürlichen Person zukommen zu lassen. Eine ähnliche Tendenz im deutschen Recht ist zu bemerken im Bereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der werblichen Verwendung des eigenen Bildes.

Geht es nach Leah Caldwell, soll der Schnellrestaurantkette der Eingriff in Caldwells Right of Publicity, teuer zu stehen kommen. 2,237,633,000 Dollar soll die Kette durch das Verwenden des „iconic picture“ erwirtschaftet haben – das soll sich aus dem öffentlich zugänglichen Jahresreport Chipotles ergeben. Wie viele Burritos die Restaurantkette dank dem Foto nun tatsächlich verkauft hat, wird sich im Beweis schwierig gestalten. Und wie hoch die Summe des Schadensersatzes tatsächlich ausfällt, wird erst die gerichtliche Entscheidung zeigen.

Den erhobenen Zeigefinger können wir uns aber nicht verkneifen: Selbstverständlich muss auch vor der Verwendung vermeintlich „alter“ Fotografien das Einverständnis der abgebildeten Person eingeholt werden. Ganz unbedingt dann, wenn die Bilder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden sollen und die abgebildete Person im Fokus des Bildes steht, also nicht nur ein unwesentliches Beiwerk darstellt.

Der Grundsatz ist einfach: Keine Erlaubnis zur Veröffentlichung, kein Recht zur kommerziellen Verwendung.

Fotografien ohne Einwilligung Abgebildeter veröffentlichen: Rechtslage in Deutschland

Auch in Deutschland darf man nicht ohne die Einwilligung einer Person mit deren guten Ruf, ihrem Aussehen oder ihrem Namen werben. Schutz dagegen bieten das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Namensrecht, aber auch das Recht am eigenen Bild, das sogar in einem eigenen Gesetz, dem sogenannten Kunsturhebergesetz, geregelt ist.

Schadensersatz lässt sich auch in Deutschland für das Verwenden von Bildern oder dem Namen einer Person verlangen – und das aus verschiedenen Gründen: 

Wirbt jemand mit einer prominenten Person, die für solche Werbung unter normalen Umständen ein Honorar verlangt, dann muss der Werbende ein „fiktives Honorar“ in gleicher Höhe an die prominente Person zahlen. Bezeichnet wird das als „Lizenzanalogie“. Erleidet eine Person durch die Veröffentlichung eines Fotos hingegen einen Schaden, weil sie besonders unvorteilhaft oder in einer privaten Situation dargestellt wird, dann hat sie gegen denjenigen, der das Bild veröffentlicht hat, einen Anspruch auf eine „Geldentschädigung“. Durch diese soll der Rufschaden, der durch die Veröffentlichung entstanden ist, wiedergutgemacht werden.

Mittlerweile erhöhen auch deutsche Gerichte immer häufiger zusätzlich den Schadensersatz, um Zeitungen und Verlage, die mit der Veröffentlichung von Fotos Persönlichkeitsrechte verletzen, zu bestrafen. Solche Verletzungen sollen damit in Zukunft vermieden werden. Dieser „Sanktionscharakter“ von Schadensersatz ist in den USA bereits weit verbreitet und in Deutschland findet er immer mehr Fürsprecher.

 

Tags

Fotografie München Soziale Netzwerke Tipppfehlerdomain HSMA Kündigung Hotellerie § 5 MarkenG Sponsoring Verpackungsgesetz Human Resource Management YouTube Personenbezogene Daten Online Shopping Big Data Lebensmittel Finanzierung Rechtsprechung Umtausch Kleinanlegerschutz data zugangsvereitelung Ruby on Rails Gäste schule AIDA Influencer Finanzaufsicht events Touristik AfD Informationsfreiheit Conversion ReFa Bachblüten brexit Bewertung Unlauterer Wettbewerb Flugzeug Sampling Sperrabrede Kunsturhebergesetz Impressum Werbung Vertragsgestaltung gezielte Behinderung Berlin Mitarbeiterfotografie verbraucherstreitbeilegungsgesetz gender pay gap arbeitnehmer Team Spirit Scam Lizenzrecht Corporate Housekeeping Preisauszeichnung Gesundheit ecommerce Medienstaatsvertrag Jugendschutzfilter kommunen Bundesmeldegesetz Chat Hacking Insolvenz Jahresrückblick Hotelsterne Adwords Leipzig Wettbewerb EU-Textilkennzeichnungsverordnung Kinderrechte Crowdfunding Preisangabenverordnung Vertrauen Direktmarketing Consent Management Sperrwirkung Tracking Exklusivitätsklausel Schadensersatz Marketing Apps markenanmeldung Xing messenger EU-Kommission Hackerangriff Videokonferenz Dynamic Keyword Insertion Website verlinken Social Networks Onlineshop Hotelkonzept Prozessrecht recht am eigenen bild Hotels technology Extremisten Künstliche Intelligenz Hinweispflichten 5 UWG Einzelhandel Instagram Schöpfungshöhe Kundenbewertungen Ratenparität Verfügbarkeit Email Auftragsdatenverarbeitung Arbeitsvertrag Urteil fotos Travel Industry WLAN Werktitel Distribution Einwilligung Content-Klau zahlungsdienst Expedia.com Rufschädigung Social Engineering Europa Bildrecherche Boehmermann informationstechnologie Haftungsrecht Produktempfehlungen Gegendarstellung Filesharing Geschäftsführer selbstanlageverfahren Suchfunktion Erdogan Recap ransom Gaming Disorder Wettbewerbsbeschränkung Gepäck Booking.com Deep Fake Datenschutzgrundverordnung Geschäftsgeheimnis gesellschaftsrecht Hausrecht DSGVO veröffentlichung Artificial Intelligence Wahlen Europawahl drohnen Job Rabattangaben PSD2 Dokumentationspflicht Alexa Internetrecht patent Midijob Namensrecht Anonymisierung USPTO Bußgeld Kundenbewertung Reiserecht Impressumspflicht § 15 MarkenG Annual Return ITB Gesetz Telefon Selbstverständlichkeiten Creative Commons AGB Webdesign Bildrechte Microsoft FTC Customer Service information technology Restaurant jahresabschluss Beschäftigtendatenschutz Löschungsanspruch Asien Foto LMIV total buy out Urteile ADV Ofcom Social Media E-Mail Team Unionsmarke Resort ransomware Textilien

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2025, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: